Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 112

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Dazu darf ich ein paar Zitate bringen. Eines der neuesten, datiert vom 3. Juli 2001, stammt von der Wirtschaftsuniversität Wien, die bestimmt eine Universität ist, die modernen Entwicklungen aufgeschlossen gegenübersteht:

"Die geplante Novelle trifft keine brauchbare Regelung für die Bestellung von Ersatzkräften für die Dauer von Karenzierungen ..." und so weiter. – Nichts wurde geändert!

Weiters heißt es: "Die geplante Regelung verhindert internationale Forschungsaufenthalte von jüngeren Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und wirkt für Frauen diskriminierend."

Sie haben das selbst bekommen, Kollege Grollitsch, und Sie haben es hoffentlich durchgelesen, sodass ich Ihnen die Begründung hier jetzt nicht noch einmal vorlesen muss. Sie wissen, was die Universitäten zu diesen Dingen sagen.

Oder die Johannes Kepler Universität Linz, auch eine unserer reformfreudigen Universitäten:

"Der Senat der Johannes Kepler Universität Linz weist auf die zu erwartenden katastrophalen Auswirkungen des neuen Dienstrechts hin." – Auch hier wird das in der Folge noch genauer ausgeführt.

Nennen möchte ich auch noch die Universitätslehrerversammlung oder den Senat der Universität Innsbruck, der das Konzept als völlig verfehlt ablehnt und das auch ausführlich begründet. Das geht bis hin zur Österreichischen Ärztekammer, die darauf aufmerksam macht, dass die Fachärzteausbildung gefährdet ist, weil das, was mit diesen Menschen hier passieren soll, keineswegs angemessen ist. – Das sind einige Zitate von Betroffenen, und diese sollten uns doch zu denken geben.

Lassen Sie mich auch noch zwei zentrale Argumente für unsere Ablehnung vorbringen! Das ist zunächst einmal ein inhaltlicher Punkt, was die Finanzierung anlangt. Wir anerkennen durchaus, dass es hiezu einen Entschließungsantrag gibt, mit dem man versucht, das, was ausgehandelt worden ist, noch einmal festzuhalten, weil dieses Verhandlungsergebnis ja inzwischen von der Regierung verlassen wurde.

Umwandlungen von öffentlichen Dienstverhältnissen in privatrechtliche Verhältnisse kosten etwas. Es ist allgemein bekannt, dass diese Umwandlungen, in den ersten Phasen jedenfalls, eher teuer sind. Es reicht für uns nicht aus, dass mit einer Entschließung gesagt wird, das müsse der Finanzminister zahlen. Wir haben die Latte am 30. Mai ganz bewusst so gelegt, indem wir gesagt haben: Wenn es hier gesetzliche Änderungen gäbe, die die Finanzierung ausdrücklich sicherstellen, dann wäre das in Ordnung. Ein Entschließungsantrag dazu ist uns nicht ausreichend.

Ein Zweites, auf das wir auch immer wieder, auch bei der Universitäts-Enquete, hingewiesen haben: Befristungen genereller Art sind für Top-Positionen vorstellbar. Aber ein Betrieb, der als Dienstgeber zum Großteil seiner Dienstnehmer sagt: Du wirst jetzt für vier Jahre beschäftigt und dann noch einmal für vier oder sechs Jahre, und dann endet dieses Dienstverhältnis automatisch, ganz gleich, ob du gut oder schlecht bist, ob qualifiziert, ob fleißig oder nicht, es endet auf jeden Fall!, das ist ein schlechter Betrieb, und der bekommt auch nicht die besten Leute.

Lassen Sie mich dazu ein sehr aktuelles Zitat von Daniel Goeudevert bringen, der in seinem heuer erschienenen Buch "Der Horizont hat Flügel. Die Zukunft der Bildung" unter anderem über ein Gespräch berichtet, das er mit Bill Gates geführt hat – ich zitiere das wörtlich, denn das ist eine sehr zentrale Passage –:

"Erst kürzlich erzählte mir Bill Gates am Rande einer Veranstaltung, daß er in seinem Unternehmen wieder neue Hierarchieebenen und langfristige Arbeitsverträge eingeführt habe. Wie so viele andere war er in den neunziger Jahren den Empfehlungen der Managementgurus gefolgt, hatte die Betriebshierarchien eingeebnet und seine Mitarbeiter zur Mobilität angeregt.


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