Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 120

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"Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Herr Bundesminister für Finanzen werden ersucht, im Zuge der Umsetzung des neuen Dienstrechtes für die Universitäten sicherzustellen,

1. dass die anfallenden erhöhten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus dem allgemeinen Budget zur Verfügung gestellt werden,

2. dass Verhandlungen zur Einrichtung eines Pensionskassensystems und zur entsprechenden finanziellen Bedeckung aus dem allgemeinen Haushalt zwecks Förderung der Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Österreich geführt werden,

3. dass die Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2001 bezogen auf das Personalpunktesystem und die damit verbundene Möglichkeit, dass frei werdende Planstellen für Universitätslehrer in ein Punktesystem umgewandelt werden können, auch Eingang in das Bundesfinanzgesetz 2002 finden und

4. dass bezüglich der bis zum Jahre 2005 frei werdenden 500 Professorenplanstellen geeignete Maßnahmen getroffen werden, sodass das nahtlose Nachbesetzen jedenfalls sichergestellt ist."

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Damit wird im Wesentlichen den Wünschen der Opposition, aber auch jenen der Rektoren und der Gewerkschaft nunmehr auch in einem Entschließungsantrag Rechnung getragen.

In der mir jetzt noch verbleibenden Redezeit möchte ich mich auch ganz kurz mit den Ausführungen der Kollegen Niederwieser und Grünewald auseinander setzen und deren Fragen nach dem Warum einmal von einer anderen Sicht beleuchten und gleichzeitig auch die Notwendigkeit und den damit zusammenhängenden Reformbedarf etwas plastischer darstellen.

Dieses "Paradies", wie es Kollege Niederwiese bezeichnet hat, bestand aus unzähligen Ketten-Dienstverträgen, zu einem gewissen Grad geradezu menschenverachtend. Dieses "Paradies" hat weiters so ausgesehen, dass der wissenschaftliche Nachwuchs – und das ist noch ein gutes Beispiel, das ich jetzt nenne – eine halbe Job-Verpflichtung hatte, 150-prozentige Arbeitsleistung erbringen musste und null Zukunftschancen hatte; oftmals wurden diese Forschungs-Nachwuchskräfte auch zweckentfremdet eingesetzt. In sehr, sehr vielen Fällen gab es keinerlei Forschungsanleitung, an Österreichs Universitäten gab zu wenige Professoren und einen geradezu überbordenden wissenschaftlichen Mittelbau.

In diesem Zusammenhang muss man der Vollständigkeit halber erwähnen, dass man das keinesfalls als zukunftsorientierte Perspektiven bezeichnen kann. Aber so schaut es aus, das ist es, was das derzeitige System tatsächlich hinterlassen hat.

Einigkeit darüber hat es, wie ich meine, doch quer über alle Fraktionen hinweg gegeben, auch noch aus der letzten Gesetzgebungsperiode heraus, dass nämlich sowohl das Dienstrecht zu verändern, zu reformieren als auch die Universitäten umzuorganisieren sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Über diese Zielsetzung gab es also bereits in der vergangenenen Legislaturperiode Konsens; das wurde ja von allen Parteien mitgetragen. Aber der Weg dorthin wird natürlich unterschiedlich gesehen. Selbstverständlich kann man den Standpunkt vertreten, dass man, wenn die Gewerkschaft den Dienstvertragsverhandlungen zustimmt, das am Ende mittragen wird – oder doch einen fundamentaleren Standpunkt einnehmen und das nicht mittragen wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser. )

Herr Kollege Niederwieser! Würden wir von den Regierungsparteien eine Politik machen, wie die SPÖ und die Grünen das großteils tun, dann müssten wir jetzt mit den Gewerkschaften gegen ihre Ablehnung demonstrieren gehen, denn wir haben mit der Gewerkschaft darüber eine Einigung erzielt, Sie von der SPÖ tragen diese jedoch nicht mit. (Abg. Dr. Niederwieser: Das freie Demonstrationsrecht steht jedem zu!) Ich sage Ihnen das nur von dieser Stelle aus. – Dass


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