Bericht über die Wahrnehmungen. Ich darf zitieren, was Herr Professor Triffterer in der Sendung "Thema" vom 2. Juli sagte:
"Ich habe selbst in der Ausweisstraße gestanden, etwa hinter der Polizei, als die Steine geflogen sind. Aber die waren nicht kleine, der dickste war so wie faustgroß. Die haben die Beamten geschickt mit dem Schild abgewehrt und nach hinten. Dann sind die Stöcke aber auf die Polizeibeamten geschlagen worden. Das war die erste Gewaltanwendung, die wir beobachtet haben, und, wie wir sagen müssen, dass die Polizei verhalten reagiert hat."
Das sagte nicht der Innenminister, das sagte kein Polizeikommandant, sondern das sagte der Vertreter des Menschenrechtsbeirates, den ich extra eingeladen habe, diese Veranstaltung zu verfolgen, und ich bitte den verantwortlichen Redakteur und Sendungsverantwortlichen der "ZiB 1" für diesen Abend sehr, seinen Bericht zu überdenken. Er war kein guter Dienst für die Sicherheit Österreichs, und es war kein guter Dienst für die Sicherheitsapparate Österreichs! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auch mit etwas Enttäuschung feststellen müssen, dass in der Sendung "Thema" vom 2. Juli berichtet worden ist, dass Aktivisten – gut, das nehme ich zur Kenntnis –, aber auch Vertreter der Grünen sehr wohl von Gewaltanwendung durch die Polizei sprechen. Ich darf heute dieses Forum hier bitten, uns darzulegen, wo die Polizei Übergriffe gemacht hat, hier oder woanders, und ich werde jedem einzelnen Hinweis nachgehen, der hier gegeben wird. Ich bitte aber auch, die schwierige Arbeit der Polizei, der Gendarmerie, unseres Kriminaldienstes in dieser gefährlichen Situation zu sehen und anzuerkennen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Grundleitlinien für diesen Einsatz sowie für jeden Einsatz lauten Dialog, Deeskalation, konsequentes Einschreiten, wenn es Rechtsbrüche und gewaltsame Ausschreitungen gibt. Das sind die Leitlinien des nunmehr durchaus auch in Europa bereits wahrgenommenen österreichischen Weges, den wir im Sinne der Demonstrationsfreiheit und des Kundgebungsrechtes mit Beharrlichkeit und Konsequenz gehen. Friedliche Kundgebungen – ja!, Blockaden, Gewalt, Ausschreitungen – nein! Das sind die Ziele unserer Sicherheitspolitik in diesen Situationen! Denn: Wir wollten und wir wollen keine Bilder, wie wir sie aus Prag, aus Nizza, aus Göteborg kennen, entstehen lassen, wir wollen keine blutigen Straßenschlachten, und wir wollen keine Massenkrawalle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in Österreich verfassungsrechtlich und verfassungsgesetzlich im Staatsgrundgesetz aus 1867 und in der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1958, die in unsere Verfassung voll integriert wurde, garantiert. Eingriffe in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind nur in dem vom Versammlungsgesetz und von der Europäischen Menschenrechtskonvention gezogenen Rahmen möglich, und so werden wir das auch weiterhin halten. Dazu gehört eine sorgfältige Abwägung der jeweils berührten und geschützten Interessen.
Ich möchte an dieser Stelle wieder einmal auch vor diesem Hohen Haus betonen, dass die zuständigen Behörden ihre Entscheidungen auf Basis der maßgeblichen Rechtslage treffen. Das ist auch in diesem Fall durch die Bundespolizeidirektion Salzburg nach sorgfältigster Interessensabwägung geschehen. Es war ein Spagat zu finden zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und der Wahrung der Rechte und Interessen anderer, nicht Betroffener, wie etwa des Schutzes der Gesundheit oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten, aber auch des Schutzes des öffentlichen Interesses, des Schutzes der nationalen und öffentlichen Sicherheit sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung.
Konkret für Salzburg bedeutet dies – ich möchte das auch sehr klar hier betonen –, dass wir ein hohes Risiko eingegangen sind, als wir uns bereit erklärten, die Standkundgebung am Bahnhofsvorplatz zu genehmigen, denn aus Sicherheitsgründen hätte und hat es durchaus Argumente für eine Untersagung gegeben, aber aus gesamtpolitischen Gründen wurde dieses Risiko dieses Mal eingegangen. Der Einsatz war eine gefährliche und schwierige Aufgabe, nicht nur