"Die Genehmigung der Beurlaubung ist bis längstens zwei Wochen nach Beginn des Semesters, für das die Beurlaubung gelten soll, zulässig."
2. In Z 41 (§ 74 Abs. 12 und 13) wird in Abs. 12 das Zitat "Anlage 1 Z 2.31 und Z 2a.16" durch das Zitat "Anlage 1 Z 2.30a, Z 2.31, Z 2a.16 und Z 3.2" ersetzt.
3. Nach Z 45 der Regierungsvorlage wird folgende Z 45a eingefügt:
"45a. In der Anlage 1 wird nach Z 2.30 folgende Z 2.30a eingefügt:
"2.30a Versicherungsmathematik: Studiendauer: 10 Semester, Semesterstunden 160 bis 210."
*****
Meine Damen und Herren! Was sich hinter diesen vielen Zahlen verbirgt, ist letztendlich, die Studienrichtung Versicherungsmathematik in Österreich einzuführen: entweder als Bakkalaureat oder als Master-Studium. Weiters wird damit einem drängenden Wunsch auf der Seite der Studierenden, ihnen hinsichtlich Beurlaubungsbeantragungen einen weiteren Schritt entgegenzukommen, Rechnung getragen.
Damit wird diese Gesetzesvorlage, die im Ausschuss einstimmig verabschiedet wurde, noch verbessert. Das ist auch mit den Oppositionsparteien so akkordiert und findet daher auch in dieser Fassung deren Zustimmung.
Mit dieser Novelle ist etwas ganz Wichtiges gelungen, nämlich in der für Österreich doch ganz wichtigen Titelangelegenheit – welche Titel soll man verleihen können? – eine Neuordnung vorzunehmen. Ich glaube, das ist sehr positiv für die Zukunft zu sehen, weil wir jetzt erstmalig die Möglichkeit schaffen, einen österreichischen Titel gemäß internationaler Namensführung verleihen zu können, Master-Studien auch tatsächlich mittels Verordnungen, wenn sie einen Qualitätsstandard erreichen, der international anerkannt wird, zu ermöglichen.
Da sich die Rahmenbedingungen in den letzten fünf Jahren deutlich geändert haben – ich erinnere nur daran: Privatuniversitäten sind nunmehr möglich; ich erinnere weiters daran, dass wir heute hier beschließen, dass international anerkannte Titel eingeführt werden können –, ist dieses österreichische Spezifikum auch nicht mehr notwendig. Und mit dem ist ohnehin – leider Gottes!, muss man dazusagen – in der Vergangenheit nicht immer das Beste geschehen, weil sich da nicht wirklich Qualitäten hervorgetan haben.
Ich bin überzeugt davon, dass sich diejenigen Studienrichtungen, die heute ein MAS-Studium darstellen und qualitativ hochwertig sind, früher, als wir ihnen jetzt diese Frist gesetzt haben, in die international gebräuchlichen Titel wie LLM, MBA oder Ähnliches umwandeln werden. Sie werden hier im Hohen Hause sicherlich noch in dieser GP erleben, dass dem so sein wird: Was verschwinden wird, wird das sein, was sich auf dem Markt tatsächlich nicht wirklich behauptet, sondern lediglich einen akademischen Grad vorspiegelt, den es inhaltlich tatsächlich nicht gibt beziehungsweise dessen Qualifikation man inhaltlich tatsächlich nicht erworben hat.
Man soll damit sehr sorgfältig umgehen, und wir haben uns das sehr genau überlegt und, wie ich glaube, den richtigen Weg eingeschlagen. Es ist ein mutiger Schritt, in Österreich eine derartige Veränderung in diesem Bereich durchzuführen, aber es ist auch ein gelungener Schritt. Ich bedanke mich bei all jenen, die daran mitgewirkt haben, und wünsche allen, die das als Chance sehen, sich auf dem Markt besser behaupten zu können, viel Glück und Erfolg.
Jenen, die sich letztendlich niemals akademische Reifezeugnisse erwerben konnten, muss man halt auch einmal sagen: Es tut mir Leid, sie müssen sich upgraden beziehungsweise an Qualität dazugewinnen. Dann werden auch diese kein Problem haben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.40