Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 202

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Meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen genauso vor wie uns: Weltweit sind 50 Prozent aller Zentralbanken für die Bankenaufsicht zuständig, im Euro-Raum sind es lediglich drei.

Ich habe Ihnen daher vorgeschlagen, dass wir den gemeinsamen Weg gehen, und ich stelle hiermit einen Antrag auf Rückverweisung, den wir bereits formuliert haben, in Aussicht. – Das Gesetz soll am 1. April 2002 in Kraft treten. Wenn Sie ernsthaft daran interessiert sind, mit uns diesen gemeinsamen Weg zu gehen, dann haben Sie die Gelegenheit dazu: Sie haben von uns einen ordnungsgemäß ausformulierten Abänderungsantrag vorliegen. Sie kennen die Position der Sozialdemokratischen Partei. Wir wollen den Weg gemeinsam gehen. Lassen Sie uns Ihre Position dazu wissen! Einer meiner Kollegen wäre noch immer in der Lage, diesen Rückverweisungsantrag einzubringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben angesprochene Abänderungsantrag ist wegen seines großen Umfangs gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilt worden und steht mit zur Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Edlinger, Heindl, Bauer und GenossInnen zum Gesetzentwurf im Bericht des Finanzausschusses 714 der Beilagen über die Regierungsvorlage 614 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes, des Investmentfondsgesetzes, des Beteiligungsfondsgesetzes, des Sparkassengesetzes, des Bausparkassengesetzes, des Hypothekenbankengesetzes, des Pfandbriefgesetzes, des EGVG, des Börsegesetzes 1989, des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1994, des Pensionskassengesetzes, des Kapitalmarktgesetzes, des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes und des Nationalbankgesetzes 1984 (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG)

Begründung

Durch den gegenständlichen Abänderungsantrag soll eine in Gänze abgeänderte Fassung der Regierungsvorlage 614 der Beilagen (Finanzmarktaufsichtsgesetz – FMAG) hergestellt werden.

Die Regierungsvorlage berücksichtigt nach Ansicht der SPÖ in ungenügendem Ausmaß, dass der internationale Trend und die Meinung zahlreicher Experten vor allem in kleineren Volkswirtschaften eine stärkere Einbindung der Zentralbanken empfehlen. Diese Position wurde auch durch die Europäische Zentralbank unterstützt. Diese hatte erst kürzlich scharfe Kritik daran geübt, dass in der Neuregelung der Finanzmarktaufsicht in Österreich die Ressourcen und Erfahrungen der Oesterreichischen Nationalbank nicht stärker genutzt werden und dass der Informationsaustausch zwischen der neuen Behörde und der Notenbank mangelhaft ist.

Es wurde daher zu Recht kritisiert, dass bewährte Einrichtungen im Finanzministerium und in der Nationalbank demontiert werden, um eine neue, teure und aufgeblähte Behörde zu schaffen. Die SPÖ hat statt dessen in den Verhandlungen mit der Regierung die sparsamere und effizientere Variante einer besseren Nutzung bestehender Ressourcen der Nationalbank mit ihrer hohen nationalen und internationalen Reputation forciert.

Die vier Hauptschwächen der Regierungsvorlage sind:

1. Mangelnde Nutzung von Synergien, weil bestehende Ressourcen der Nationalbank nicht genutzt werden. Stattdessen werden Doppelgleisigkeiten durch einen zusätzlichen, aufwendigen und teuren Apparat geschaffen. Die enge Einbindung der Zentralbanken in die Bankenaufsicht ist aber eine international übliche Praxis und wird Österreich auch von der Europäischen Zentralbank empfohlen.


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