Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 250

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18. In § 31 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt.

19. In § 31 Abs. 2 Z 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

20. In § 32 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

21. In § 32 Abs. 2 wird die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

22. In § 35 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

23. In § 36 Abs. 1 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

24. In § 36 Abs. 3 wird die Wortgruppe "an den Bund eine Gebühr von 15.000 S" durch die Wortgruppe "an die FMA eine Gebühr von 1.100 Euro" ersetzt. Die Wortgruppe "3.000 S" wird durch die Wortgruppe "220 Euro" ersetzt.

25. In § 36 Abs. 4 wird die Wortgruppe "Der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "Die FMA" ersetzt.

26. In § 37 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt.

27. In § 44 Abs. 1 Z 3 und 4 wird jeweils die Wortgruppe "der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "die FMA" ersetzt.

28. In § 45 Abs. 1 und 2 ist jeweils nach der Wortfolge "begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür" die Wortfolge "von der FMA" einzufügen. Die Wortgruppe "300.000 S" wird jeweils durch die Wortgruppe "20.000 Euro" ersetzt.

29. Dem § 45 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3)

1. Die Strafbarkeit von Verwaltungsübertretungen gemäß § 45 Abs. 1 und 2 in der bis 31. März 2002 geltenden Fassung wird durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 nicht berührt.

2. Am 31. März 2002 anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von den am 31. März 2002 zuständigen Behörden fortzuführen.

3. Ab dem 1. April 2002 anhängig werdende Verwaltungsstrafverfahren wegen der in Z 1 genannten Verwaltungsübertretungen sind von der FMA zu führen."

30. Dem § 49 wird folgender Absatz 13 angefügt:

"(13) § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 12 Abs. 4 und 8, § 14 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 15 Abs. 2, § 20 Abs. 3 Z 9b, § 22 Abs. 1, 3 und 5, § 23 Abs. 1, § 25 Z 1, § 26 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 31 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 1 und 2, § 35, § 36 Abs. 1, 3 und 4, § 37 Abs. 1, 2 und 3, § 44 Abs. 1 Z 3 und 4 sowie § 45 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."


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