Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 260

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entgegen § 10 in Verkehr bringt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen."

6. Nach § 12 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) § 3 Abs. 1 und 2, § 4, § 7 Abs. 2 und § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 treten mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel X

Änderung des EGVG

Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 – EGVG, BGBl. Nr. 50/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. Nr. 191/1999, wird wie folgt geändert:

1. Art. II Abs. 2 Z 28a lautet:

"28a. der FMA (FMA);

2. Dem Art. XII wird folgender Abs. 11 angefügt:

"(11) Art. II Abs. 2 Z 28a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2001 tritt mit 1. April 2002 in Kraft."

Artikel XI

Änderung des Börsegesetzes 1989

Das Börsegesetz 1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr 42/2001 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

2. In § 4 wird jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt und in § 4 Abs. 4 wird außerdem die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" und die Wortgruppe "so hat er" durch die Wortgruppe "so hat sie bzw. er" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.

4. In § 6 wird jeweils die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt, jeweils die Wortgruppe "D/der Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "D/die FMA" ersetzt und jeweils die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

5. In § 7 Abs. 1 wird die Wortgruppe "des Bundesministers für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt und in § 7 Abs 3 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

6. In § 8 Abs. 1 wird die Wortgruppe "dem Bundesminister für Finanzen und der Bundeswertpapieraufsicht (BWA)" durch die Wortgruppe "der FMA" ersetzt.

7. In § 13 Abs. 1 wird die Wortgruppe "vom Bundesminister für Finanzen" durch die Wortgruppe "von der FMA" ersetzt.


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