- Das institutionelle Wissen und die praktische Erfahrung der Oesterreichischen Nationalbank bezüglich der Finanzmarktstabilität kann einerseits durch die institutionelle Anbindung der FMA als Tochter der OeNB und andererseits durch die obligatorische Übertragung der Prüfungs- und Gutachtertätigkeit im Rahmen der Bankenaufsicht an die OeNB optimal genutzt werden. Die ausgezeichnete internationale Reputation und das hohe Vertrauen der österreichischen Bevölkerung und der Finanzmarktakteure in die Oesterreichische Nationalbank legen eine Betrauung der OeNB mit diesen verantwortungsvollen Aufsichtsaufgaben nahe. Dies hat auch positive und stabilisierende Wirkung auf den österreichischen Finanzmarkt.
- Diese rechtlich selbständige Organisationsform erlaubt auch jene Flexibilität, die sowohl in Bezug auf personelle und sachliche Ressourcen als auch zur Erfüllung der sich in ständigem Wandel befindlichen EU-rechtlichen Vorgaben erforderlich sind.
- Der internationale Trend der zunehmenden Bildung von Finanzkonglomeraten legt auch die Zusammenfassung der Aufsicht über die einzelnen Finanzsektoren unter einem Dach nahe. Aufgrund der bereits angeführten Gründe wie der Unabhängigkeit, der Erfahrung, der Verantwortung für die Finanzmarktstabilität, der Funktion als Krisenmanager und den genannten Synergieeffekten ist es die beste Lösung, die Aufsichtsverantwortung der Zentralbank zu übertragen.
- Die Oesterreichische Nationalbank hat durch den EU-Vertrag und das Statut der EZB die Aufgabe, zur Stabilität des Finanzmarktes beizutragen. Daraus leitet sich die Verantwortung der OeNB für die makroökonomische Systemstabilität des österreichischen Finanzmarktes ab. Die Analyse systemrelevanter Kreditinstitute stellt eine Voraussetzung für das frühzeitige Erkennen möglicher Krisenentwicklungen dar. Durch die Vereinigung von Systemverantwortung und Vor-Ortprüfungskompetenz können damit Synergieeffekte lukriert werden, die für die gesamte Finanzmarktstabilität von essentieller Bedeutung sind. Weitere Synergieeffekte aus einer engen Einbindung der OeNB in die Finanzaufsicht ergeben sich aus der einmaligen Erhebung statistischer Daten, die sowohl für geldpolitische als auch aufsichtsrechtliche Zwecke verwendet werden können. Dadurch können Doppelmeldungen der Banken an zwei Organisationen vermieden werden. Für die FMA als OeNB-Tochter könnten bestehende Infrastruktureinrichtungen der Oesterreichischen Nationalbank, wie zum Beispiel EDV-Systeme und Räumlichkeiten etc., leicht verfügbar gemacht werden. Die Neuerrichtungs- und Betriebskosten können somit minimiert werden.
- Im Falle plötzlicher Liquiditätsengpässe einzelner oder mehrerer Kreditinstitute kann die Notenbank in die Lage kommen, kurzfristig relativ große Finanzmittel zur Verfügung stellen zu müssen, um eine drohende Insolvenz mit eventuellen Systemimplikationen abzuwenden. Sie tut dies in vollkommener Eigenverantwortung bzw. im Falle der OeNB nach Rücksprache mit der EZB. Die korrekte Einschätzung, ob und in welchem Ausmaß Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, setzt eine genaue Kenntnis des betroffenen Instituts voraus. Eine solche Kenntnis kann die OeNB nur dann erwerben, wenn sie selbst mit der Prüfung und laufenden Überwachung der Kreditinstitute betraut ist. Eine Trennung der Aufgabe als "lender of last ressort" und jener der Bankenaufsicht kann somit schwerwiegende Probleme im Falle einer Krisenbekämpfung nach sich ziehen.
- Finanzmärkte operieren grenzüberschreitend und Finanzkrisen kennen keine nationalen Grenzen. Eine intensive Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden auf internationaler Ebene stellt demnach eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Krisenprävention bzw. ein effektives Krisenmanagement dar. Durch die Einbindung der OeNB in das ESZB und deren Vertretung in internationalen europäischen (EU) oder weltweiten Gremien (IWF, BIZ) bestehen im Finanzbereich intensive Beziehungen. Diese kontinuierliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene bildet die Basis für die Wahrung der grenzüberschreitenden Finanzmarktstabilität.
- Die zunehmende Internationalisierung des Finanzsystems sowie die neuen Eigenmittelbestimmungen (Basel II) lassen eine zunehmende Komplexität der Aufgaben einer Finanzaufsicht erwarten. Bereits heute ist die Bankenaufsicht in Österreich im europäischen Vergleich personell und ressourcenmäßig unterausgestattet. Die Notwendigkeit eines deutlichen Ressourcen