Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 335

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wir Bedacht nehmen auf eine gut funktionierende Systemaufsicht, auf Aufsichtsregeln, die unkorrekte Dinge einfach unmöglich machen und ineinander verzahnt sind.

Wissen Sie, ich glaube, dass im Endeffekt die SPÖ die Beweglichkeit, die wirklich noch notwendig gewesen wäre, hat missen lassen. Herr Kollege Edlinger, ich habe mir Ihren Abänderungsantrag angeschaut. (Abg. Grabner: Lesen hätten Sie ihn müssen!) Das ist schon okay, dass Sie einen Antrag machen, aber Sie haben im Prinzip die Regierungsvorlage zu 95 bis 96 Prozent übernommen – das schaut natürlich gut aus, wenn man so einen Abänderungsantrag hier vorlegen kann – und sie nur in jenen Bereichen abgeändert, wo es um die Notenbank geht. (Abg. Edlinger: Der Stummvoll hat es nicht durchschaut!)

Ich habe es mir durchgelesen, ich habe Querverweise gemacht. Da ist ja nichts Böses dabei, Herr Kollege Edlinger. (Abg. Edlinger: Nein!) Aber eines muss ich Ihnen schon sagen: Da wird ein bisschen die Optik gewahrt, denn für Sie ist es nicht so angenehm, wenn Sie als Neinsager dastehen, aber ich kann Sie leider aus dieser Rolle nicht ganz entlassen. Das tut mir wirklich Leid. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Klar ist: Sie haben zunächst einmal gesagt, Sie wollen auch keine integrierte Finanzmarktaufsicht, keine Allfinanzaufsicht, dann gab es eine Bewegung, am Ende aber haben Sie es so dargestellt: Finanzmarktaufsicht im Sinne der Allfinanzaufsicht schon, aber die Notenbank soll es machen. Sie haben aber ganz genau gewusst, Herr Kollege Edlinger, dass das eine unerfüllbare Forderung, ein in sich nicht auflösbarer Widerspruch ist. Meine Damen und Herren! Die Oesterreichische Nationalbank kann nicht tätig werden in der Pensionskassenaufsicht, kann nicht tätig werden in der Versicherungsaufsicht, kann kaum tätig werden in der Wertpapieraufsicht und so weiter.

Am Ende waren das also nur noch Alibigespräche. Daher gibt es auch von unserer Seite keine Zustimmung zu einer Rückverweisung an den Ausschuss.

Ich glaube, es ist notwendig, dass wir das jetzt ins Leben rufen – mit der notwendigen Vorlaufzeit –, und dann werden wir uns nach einem Jahr die Sache noch einmal ansehen. Klar ist: Wir haben die Vorlage jetzt nicht mit materiellem Recht überfrachtet, wir müssen uns das noch ein bisschen anschauen.

Ich möchte aber abschließend auf eines noch ganz kurz zurückkommen: Auch für mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sich natürlich die Frage, ob in dieser "Finanzmarktaufsicht neu" der Staatskommissär in den Banken noch diese Rolle hat, wie das im "System alt" der Fall war. Wir haben das jetzt einmal belassen. Ich verwahre mich nur dagegen, dass die Banken heute sofort wieder wie wild durch die Gegend sausen, die Presse verrückt machen und sagen, sie sind eigentlich mit dem Finanzminister unzufrieden. – Der Finanzminister ist den Banken in etlichen Verhandlungsrunden nämlich sehr weit entgegengekommen, und das ist keine Selbstverständlichkeit.

Aber wir werden uns das in Ruhe anschauen. Ich persönlich würde auch meinen, dass man, wenn wir nicht innerhalb eines Jahres zu anderen Erkenntnissen kommen, einmal über diese Frage insgesamt diskutieren soll. Ich kenne da auch überhaupt keine Tabus. Wenn sich herausstellt, dass wir die Staatskommissäre eigentlich nicht mehr brauchen, dann wird uns, glaube ich, in Abstimmung mit dem Finanzminister auch ein guter parlamentarischer Weg einfallen. Wenn wir etwas anderes sehen, dann werden wir es in irgendeiner Form beibehalten. Aber da brauchen wir auch die eigenen Erfahrungen.

In diesem Sinne möchte ich noch sagen: Es ist ein gutes Gesetz. Wir können gut damit leben, auch wenn der Herr Edlinger seine Zustimmung nicht gibt. Wir werden das Modell halt so realisieren, wie es in Deutschland ist, und das ist auch kein schlechter Weg. In diesem Sinne bin ich zukunftsfroh, weil wir endlich diesen wichtigen Schritt geschafft haben und in puncto Risiko ein bisschen weniger exponiert sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.49


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