Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 337

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All das wird jetzt zusammengeführt in einer neuen Allfinanzaufsicht, die eine öffentlich-rechtliche Anstalt und ein neues Gütesiegel für den Finanzplatz Österreich sein wird, ein Gütesiegel, meine Damen und Herren, das mehrere Vorteile, mehrere Stärken im Vergleich zum bisherigen Status quo ermöglicht:

Erstens kommt es zu einer Konzentration der Verfahrenszuständigkeit, der Vollstreckungskompetenz und der Verwaltungsstrafzuständigkeit in einer Behörde, was eine ganz wesentliche Erhöhung der Autorität und der Durchsetzungskraft dieser Behörde ermöglichen wird.

Zweiter Punkt: Wir werden Synergien schaffen können, weil wir eben Dinge, die heute zersplittert sind, auseinander gerissen sind, in einer Behörde zusammenführen und weil wir gleichzeitig den praktisch stattfindenden wirtschaftlichen Entwicklungen – nämlich einer zunehmenden Verflechtung hin zu Allfinanzkonzernen, Banken, Versicherungen, Pensionskassen – Rechnung tragen und Österreich damit nicht den tatsächlichen Entwicklungen hinterherhinken wird. Wir sind einen Schritt voraus. Wir gestalten die Zukunft mit dieser Finanzmarktaufsicht neu, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dritter Punkt: Es wird eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Ich betone das deshalb, weil das ein fundamentaler Unterschied zum Abänderungsantrag der Sozialdemokraten ist. Wir sehen eine öffentlich-rechtliche Anstalt vor und nicht eine Kapitalgesellschaft, die selbstverständlich eine beschränkte Haftung mit dem Stammkapital hat. Ich halte eine öffentlich-rechtliche Anstalt deshalb für notwendig, weil wir hier von einer Kernaufgabe des Staates, einer Kernaufgabe der Republik Österreich im Interesse der Sparer, im Interesse der Anleger sprechen. Es ist damit eine behördliche, hoheitliche Natur gegeben, und jeder Betroffene, jeder Anleger sieht: Es steht die ganze Kraft des Staates dahinter, um zu kontrollieren und für eine entsprechende Kontrolle im Finanzmarktbereich zu sorgen.

Wir haben damit gleichzeitig auch die Flexibilität einer rechtlich selbständigen Einrichtung geschaffen, weil wir nicht mehr im Ministerium selbst tätig sind, sondern in einer selbständigen rechtlichen Einheit, was bedeutet, dass wir gerade auch im Personalbereich ganz, ganz andere Möglichkeiten haben werden, als das bisher der Fall ist.

Vierter Punkt: Wir erfüllen mit dieser Konstruktion die Basler Grundsätze, und wir schaffen eine organisatorische, eine budgetäre, eine personelle und eine operative politische Unabhängigkeit dieser Behörde, was ein ganz wesentlicher Fortschritt im Vergleich zum Status quo ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Fünftens: Wir haben eine enge Zusammenarbeit, in letzter Konsequenz ein gemeinsames Tragen dieser Allfinanzaufsicht erreicht, und zwar auf der einen Seite durch das Bundesministerium für Finanzen, das formal die Zuständigkeit hat, und auf der anderen Seite durch die österreichische Notenbank. Wir haben das nicht zuletzt deshalb getan, weil das wesentliche Punkte waren, die von der grünen Fraktion und den Sozialdemokraten in den vielen Debatten, die wir geführt haben, eingebracht wurden. Uns war es wichtig, das aufzugreifen und zu versuchen, eine gute gemeinsame Lösung zustande zu bringen.

Mit dieser gemeinsam getragenen Lösung – Abgeordneter Stummvoll hat es dargestellt: die Vorstände werden gemeinsam von Notenbank und Finanzministerium über die Bundesregierung und den Bundespräsidenten dann tatsächlich bestellt; desgleichen wird der Aufsichtsrat gemeinsam bestellt – wird man erreichen, dass die strategisch angelegte Systemaufsicht einerseits und die eher operativ angelegte Finanzaufsicht im engeren Sinn über die einzelnen Institute verzahnt sind und dass es hier ein Miteinander der OeNB, des Bundesministeriums für Finanzen und der Finanzmarktaufsicht geben wird, sowohl systemaufsichtsbezogen als auch, was die operative Aufsicht im engeren Sinn betrifft.

Sechster Punkt: Wir haben auch im materiellen Aufsichtsrecht ganz wesentliche Verbesserungen erreicht und können damit heute in einem ersten umfassenden Schritt eine ganz wesentliche Verbesserung in Summe erreichen. Diesem ersten Schritt wird sicherlich ein zweiter folgen, wenn es darum geht, Basel II im Finanzmarktaufsichtsbereich in Österreich umzusetzen,


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