Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 349

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gelten die neuen Auflagen, die schon erwähnt wurden, nämlich die Basler Beschlüsse. Aber diese Mehrkosten wären auch bei der bestehenden Regelung entstanden. Daher ist das Argument falsch, dass hier eine neue, teure Behörde geschaffen wird.

Gemäß dem Vorschlag im heutigen Abänderungsantrag der Sozialdemokraten ist eine Regelung vorgesehen, nach welcher eine neue Gesellschaft als Tochtergesellschaft der Nationalbank einen Auftrag wie Versicherungsaufsicht und Aufsicht über die Pensionskassen erhalten soll, eine Tätigkeit, mit der sie noch nie befasst war; überdies stünde das im Widerspruch zu den Interessen der dort vertretenen Banken.

Herr Professor Zechner hatte die Aufgabe, alle internationalen Lösungen zu suchen und zu prüfen, wohin der Trend geht. Er hatte den Auftrag, bei allen Varianten die Vor- und Nachteile gegenüberzustellen. Im Gutachten, das auch den Finanzausschussmitgliedern vorgestellt wurde, wurde das genau diskutiert und wurden alle Vor- und Nachteile analysiert.

Es ist daher unrichtig zu sagen, dass das Ganze nur auf eine bestimmte Lösung hin organisiert war. Der internationale Trend geht auf Grund der strukturellen Veränderungen im Versicherungswesen und im Geld- und Kreditgeschäft dahin, dass die Geschäfte eben zusammenwachsen und dass heute eine Allfinanzaufsicht die optimale Lösung ist. Noch optimaler wäre die Lösung gewesen, wenn wir diese auch operativ unabhängig stellen könnten. (Abg. Edlinger: Optimaler als optimal gibt es nicht!) Leider haben Sie das verhindert. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

21.50

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! "FMA" ist kein neues Qualitätspickerl aus dem Landwirtschaftsbereich, welches unser gutes BSE-freies Rindfleisch neu bewertet, sondern es steht für eine neue Aufsichtsregelung im Allfinanzbereich, welche ebenfalls beste Qualität und Sicherheit bieten wird. (Beifall und Bravo-Rufe bei den Freiheitlichen.)

Seit 1993 kritisiert der Rechnungshof zu Recht die Zersplitterung der Aufsichtsbehörden im Banken- sowie Wertpapierbereich. Ist derzeit die Banken- und die Wertpapieraufsicht in verschiedenen Institutionen angesiedelt, so werden diese künftig zusammen mit der Aufsicht der Versicherungen und der Pensionskassen in einer neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt vereint, die zumindest eine operationelle Unabhängigkeit besitzt.

Grundsätzlich war man sich mit allen Parteien einig, dass betreffend Finanzmarktaufsicht eine neue, den jetzigen und auch zukünftigen Anforderungen gerecht werdende Regelung geschaffen werden muss. Uneins war man jedoch bereits über die rechtliche Form dieser FMA: Brachten FPÖ und ÖVP den Vorschlag über die Bildung einer neuen, weisungsfreien FMA in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ein, so wollte die SPÖ eine FMA, die sich als Tochtergesellschaft der OeNB in hundertprozentigem Eigentum der OeNB präsentiert.

Einen weiteren Grund, weshalb die SPÖ der Regierungsvorlage die Zustimmung verweigert, stellt die unterschiedliche Ansicht bezüglich Ansiedlung der Prüfungsorgane dar. Die FPÖ/ÖVP-Regierung vertritt die Ansicht, dass die Vor-Ort-Prüfungen von Vertretern der OeNB durchgeführt werden könnten. Die SPÖ vertrat die Meinung, dass diese Kreditrisken- und Marktriskenprüfungen ausschließlich von der OeNB durchzuführen seien.

In den vielen Verhandlungen sind wir der Opposition weitgehend entgegengekommen: Die nun vorliegende Aufsichtsreform stellt einen Kompromiss dar, denn sie garantiert eine enge Kooperation mit der OeNB in organisatorischer Hinsicht, in Fragen der Aufsichtskompetenz und in der Nutzung der Synergieeffekte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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