Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 350

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die strengeren Anforderungen an Bankprüfer und die Verschärfung der Haftung dieser Bankprüfer und der Abschlussprüfer sollen die Qualität und die Verlässlichkeit der Prüfungsergebnisse sichern und damit allgemein das Vertrauen in den Finanzmarkt stärken.

Als weiteres positives Detail bei dieser neuen FMA kann das Rotationssystem bei den externen Prüfern bezeichnet werden. Ab dem Jahre 2004 werden diese Prüfungsgesellschaften alle sechs Jahre ausgetauscht.

Die Kostentragung durch die Beaufsichtigten kann naturgemäß nicht ohne Diskussion erfolgen. Der gewählte Weg mit der Bindung an Geschäftsindikatoren und dem Einziehen einer Kostendeckelung stellt eine moderate Regelung dar.

Diese FMA wurde vom Finanzministerium professionell aufbereitet, und es wurden sehr viele Energien in sie investiert. Ich möchte mich auch an dieser Stelle nicht nur beim Finanzminister und beim Staatssekretär, sondern auch bei allen Damen und Herren im Finanzministerium für ihre Mühe recht herzlich bedanken! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese FMA kann als ein weiterer positiver Meilenstein dieser Regierung angesehen werden. Mit diesem neuen Gesetz, welches ab 1. April 2002 in Kraft treten soll, wird der Finanzplatz Österreich weiter gestärkt und aufgewertet. Damit wird den steigenden Tendenzen zur Allfinanz in der internationalen Finanzwelt Rechnung getragen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Meine Damen und Herren, ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen, da kein Wunsch auf ein Schlusswort seitens des Berichterstatters vorliegt, zu den Abstimmungen, und zwar gelangen wir zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 714 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Edlinger und Genossen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über diesen gesamtändernden Abänderungsantrag und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Da der vorliegende gesamtändernde Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 der Geschäftsordnung fest, dass das erforderliche Quorum anwesend ist, das benötigt wird, um über diesen Antrag abzustimmen.

Die Abgeordneten Edlinger und Genossen haben jenen schon erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit und vermutlich überhaupt nicht die Mehrheit. Daher hat dieser Antrag keine Zustimmung gefunden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung mit Mehrheit so beschlossen.

Damit kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite