Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 364

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geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzensorten (Sortenschutzgesetz 2001) erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2001) (700 der Beilagen)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Entschließungsantrag 389/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes (702 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zu den Punkten 19 und 20 der heutigen Tagesordnung.

Eine Wortmeldung für eine mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor. Wir gehen sogleich in die Rednerliste ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. Frau Abgeordnete, welche Redezeit wünschen Sie? (Abg. Sophie Bauer  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

22.46

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Agrarrechtsänderungsgesetz, das heute von der schwarz-blauen Regierung beschlossen wird, beweist, dass die BSE-Krise bei der derzeitigen Regierung wieder einmal ihren Niederschlag gefunden hat – "BSE" aber nicht als Rinderwahn, sondern "bei Schwächeren einsparen". (Abg. Achatz: Bitte?)

Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde von Experten aufgezeigt, dass diese Änderung für den Sortenschutzbereich vor allem für die Großkonzerne von Vorteil ist und die Kleinlandwirte dadurch unnötig belastet werden. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Achatz: Sie sind in der falschen Veranstaltung!) Mit diesen Änderungen ist es den Bauern nicht mehr so leicht möglich wie früher, ihr Saatgut unentgeltlich zu vermehren.

Herr Bundesminister! Die afrikanischen Staaten haben gegenüber den internationalen Behörden dieses Privileg festgeschrieben und gesichert. Damit sind sie weiter als wir! Meine Damen und Herren! Durch Ihren heutigen Beschluss wird dieses Privileg aus dem österreichischen Gesetz gestrichen. Warum, Herr Bundesminister, erbringen Sie diese Vorleistung gegenüber den Großkonzernen? (Abg. Dr. Khol: Bitte?) Was bekommen Sie dafür, Herr Bundesminister? (Abg. Dr. Khol: Das ist ja unerhört!)

Meine Damen und Herren! In der Gesetzesvorlage ist darüber hinaus eine unzumutbare Verteuerung der Gebühren festzustellen, angefangen von einer Erhöhung der Prüfgebühren bis hin zu einer Erhöhung der Anmelde- und Jahresgebühren. (Abg. Dr. Khol: Das ist der primitivste Vulgärmarxismus!) Unserer Ansicht nach wird deutlich, dass Sie, Herr Bundesminister, sich den Saatgutkonzernen stärker als den österreichischen Bäuerinnen und Bauern verpflichtet fühlen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: "SOS"!)

Der Bauernbund hat zwar in Aussendungen mitgeteilt, dass das Landwirteprivileg gesichert ist. Wahr ist vielmehr, wie ich Ihnen schon bewiesen habe, das Gegenteil! Herr Bundesminister, das ist das Aus für ein altes bäuerliches Grundrecht! (Abg. Mag. Kukacka: ... keine Ahnung!)

In Presseaussendungen war auch zu lesen, dass in Deutschland schon vor mehreren Jahren in einer Vereinbarung mit der Saatgutwirtschaft den Nachbaugebühren zugestimmt wurde. Was waren die Folgen? – Es kam zu einer großen Anzahl von Prozessen, in denen sich die Bauern zur Wehr setzen mussten. Im September kommt es zur Verhandlung, und auf das Ergebnis dieser Verhandlung bin ich heute schon gespannt. Wünschen Sie sich das auch für die österreichischen Bauern, Herr Bundesminister?


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