Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 372

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Wettbewerb geht in Österreich der Einsatz von Originalsaatgut in der Landwirtschaft zurück. Die Saatgutwirtschaft in Österreich ist also unter Druck und in ihrer Existenz gefährdet.

Um in Zukunft die Saatgutzucht und damit die Bereitstellung von heimischem Saatgut zu sichern, wird das Saatgutgesetz 1997 geändert. Mit dem neuen Sortenschutzgesetz wird den Zielen der österreichischen Agrarpolitik entsprochen. Unsere integrierende Produktion und die Forcierung der Biolandwirtschaft brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und damit heimisches Saatgut. Unsere Devise lautet daher: Saatgut aus der Region für die Region! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist vernünftig, die heimischen Züchter und Vermehrer zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen. Das neue Sortenschutzgesetz bringt auch eine Angleichung an die EU und an internationales Recht. In Österreich gibt es kein Saatgutmonopol, und im internationalen Vergleich gesehen haben wir wenig Saatgutzüchter und -produzenten. Diese haben schon bisher bedarfsentsprechend produziert und vermarktet.

Ein System, welches unentgeltlich genutzt wird, kann auf Dauer nicht funktionieren. Unser Verständnis ist es, dass für erbrachte Leistungen auch Beiträge bezahlt werden. Der freie Wettbewerb in der Saatgutwirtschaft wird die Lizenzbeiträge überschaubar halten. Sortenschutzinhaber, Interessenvertretung und Bauern werden privatrechtliche Vereinbarungen treffen, in welche der Gesetzgeber nicht eingreift. Sichergestellt wird auch, dass Kleinlandwirte Sonderrechte für die Saatgutanwendung bekommen.

Die österreichische Agrarpolitik unter Bundesminister Molterer ist vorrangig den Bauern verpflichtet. Mit dem neuen Sortenschutzgesetz wird dieses Ziel erreicht. Die Saatgutanwendung wird mit neuen Rahmenbedingungen ausgestattet. Der nationale Saatgutmarkt wird gesichert. Unsere Pflicht ist es, Österreichs Landwirtschaft möglichst nachhaltig und wettbewerbsfähig zu halten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kampichler. Die Uhr ist wunschgemäß auf 2 Minuten eingestellt. – Bitte.

23.17

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wasserrechtsgesetz-Novelle 2000 beinhaltet Regelungen, die den Anforderungen der Praxis in optimaler Weise entgegenkommen. Den Gemeinden werden gesetzeskonformes Handeln und die Ausfinanzierung der noch ausstehenden Abwasserentsorgungsprojekte ermöglicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zeitdruck wird gemildert. Der Landeshauptmann hat Möglichkeiten, auf dem Verordnungsweg den Spielraum bis zum Jahre 2015 auszunützen. Das ist gut, denn allein in Niederösterreich müssen Projekte in Höhe von 18 Milliarden Schilling realisiert werden. Hätten wir diese unter Druck durchführen müssen, dann hätte das in vielen Bereichen negative Auswirkungen gehabt. Die Planungskapazität wäre überfordert gewesen. Die Baupreise wären angestiegen und damit natürlich auch die Kanalgebühren. Die Tiefbaubranche hätte einen unnatürlichen Wachstumsschub zu verzeichnen gehabt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle bewirkt, dass wir einerseits keine Nachteile für die Umwelt zu erwarten haben, und sie bringt andererseits gewaltige Vorteile für die Bürger dieses Landes und vor allem Rechtssicherheit für die Verantwortlichen auf Gemeinde- und Landesebene. Die Projekte bleiben damit realisierbar und vor allem finanzierbar.

Wir werden unser hohes Niveau im Bereich der Abwasserentsorgung, auf das wir sehr stolz sein können, aufrechterhalten. Wir werden diesen erfolgreichen Weg auch in Zukunft weitergehen, zum Wohle der Umwelt und zum Wohle der Bürger, die in unseren Gemeinden und Ländern wohnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.19


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