Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 383

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Dem ist in Wahrheit, glaube ich, nichts hinzuzufügen. Daran mögen auch die Zwischenrufe des Herrn Kiss und anderer Leute in der ÖVP nichts ändern. Dem ist in Wahrheit nichts hinzuzufügen. Ich sage das durchaus auch selbstkritisch – das hat mit der vorherigen Politik der SPÖ oder mit der ÖVP-Koalition nichts zu tun –: dass diese Zustände in Österreich existieren, ist ein Skandal! (Zwischenruf des Abg. Dolinschek. ) Das ist – unabhängig von parteipolitischer Beliebigkeit und unabhängig von parteipolitischer Befindlichkeit – ein Skandal! Wenn der Wiener Caritas-Direktor Landau sagt: Die Flüchtlingshäuser der Caritas der Erzdiözese Wien sind seit Wochen völlig überfüllt; wir brauchen dringend über 100 Schlafsäcke, Decken, Hygieneartikel, Öl, Reis und Kartoffeln!, dann ist das ein Skandal! (Abg. Kiss: Sagen Sie das in der SPÖ dem ehemaligen Minister Einem! Der Einem sitzt in der dritten Reihe, gekleidet in Grün!) Da kann man darüber diskutieren, wie man will, da kann man dumme Zwischenrufe machen wie der Herr Kiss, das ist völlig gleich. (Abg. Kiss: Was heißt "dumme Zwischenrufe"? – Herr Präsident! Was heißt "dumme Zwischenrufe"?) Wenn so etwas passiert in unserem Land, dann ist das, unabhängig von der persönlichen Befindlichkeit, ein einziger Skandal! (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich noch etwas sagen – Frau Kollegin Stoisits hat das auch erwähnt – betreffend "Asyl in Not". Ich möchte dem sachlich nichts mehr hinzufügen, denn sie hat es schon gesagt, "Asyl in Not" hat noch vor wenigen Jahren 500 000 S an Unterstützung bekommen, das ist in der letzten Zeit dann auf 200 000 S gekürzt worden. (Abg. Dolinschek: Das musst du dem Caspar sagen! – Abg. Kiss: Wahrheit tut weh! Das ist dann ein "dummer Zwischenruf"!) Sie, Herr Minister Strasser, haben das auf null gekürzt. (Abg. Kiss: Der Einem rührt nicht einmal ein Ohrwaschel!)

Im Dienst der Sache, Herr Minister, und da Sie auf die Arbeit von NGOs, auch auf die Arbeit von NGOs wie "Asyl in Not" angewiesen sind, fordere ich Sie dringend auf, diese null Schilling auf zumindest den alten Standard zurückzubringen, denn 200 000 S oder auch 500 000 S für eine NGO, die Flüchtlingsbetreuung in der Praxis macht, sind gegenüber 200 Millionen Schilling für eine Kampagne der Bundesregierung zum Lob der eigenen Pracht und Herrlichkeit ohnehin relativ wenig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.56

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Posch! Sie haben in Ihren Ausführungen zu den Zwischenrufern dezidiert gesagt: "dumme Zwischenrufe". Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Edlinger: Wieso? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Schieder: Ungescheit war er schon!)

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Miedl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.57

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei bekennt sich zum Asylrecht, sie bekennt sich auch dazu, dass jemand, der aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen in seiner Heimat verfolgt oder mit dem Leben bedroht wird, das Recht auf Asyl hat. Selbstverständlich!

Wir haben ein Asylrecht, das in Wirklichkeit ein gutes Asylrecht ist, das nur deswegen repariert werden muss, weil der Verwaltungsgerichtshof erkannt hat, dass jetzt plötzlich das angrenzende EU-Ausland nicht mehr sicheres Drittland wäre. Das muss jetzt repariert werden. Auf Grund des jetzigen Erkenntnisses des VwGH wären nicht einmal Italien oder die Schweiz sicheres Drittland. Ich glaube, es ist vollkommen klar, dass da etwas zu reparieren ist.

Darüber hinaus wird die Bescheinigung zum Aufenthalt für die Asylwerber für die Dauer der gesamten Aufenthalts- und Verfahrensdauer verlängert. Das heißt, der Asylwerber muss jetzt nicht mehr alle drei Monate zum Bundesasylamt gehen, um sich diese Bescheinigung verlängern zu lassen. Das beschleunigt das Verfahren, macht Beamte frei, und ich denke mir, das ist ganz in unserem Sinn.

Die Handlungsfähigkeit der Asylwerber wird von 19 auf 18 Jahre reduziert.


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