Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 11

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Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Ich hatte schon viel Kontakt mit den Mobilfunkbetreibern und konnte sie auch davon überzeugen, dass ihre Argumentation, es wäre keine rechtliche Sicherheit gegeben, nicht stimmt. Wir haben nicht nur ÖNORMEN, sondern gerade im Grenzwertbereich die WHO-Grenzwerte, die auch aus einer EU-Richtlinie hervorgehen. Das heißt, es ist absolut keine Berechtigung gegeben, davon zu sprechen, dass es einen rechtsfreien oder einen rechtlosen Zustand gibt.

Es wird immer wieder über die Frage der Bürgerrechte bei der Errichtung von Sendeanlagen diskutiert. Sie wissen so wie ich, dass das Baurecht im Bereich der Gemeindekompetenzen liegt und die Raumordnung betreffende Belange, die hier sehr stark mit hineinspielen, im Bereich der Länder liegen.

Aber gerade für eine Branche, die im Kommunikationsbereich tätig ist, ist es sehr wesentlich, dass sie das Kommunizieren mit den Bürgern, mit den Anrainern entsprechend praktiziert. Ich glaube, das ist in den letzten Monaten auch deutlich besser geworden, wenngleich dieser Kontakt mehr gepflegt werden muss.

Sollte es zu diesem Thema noch Forschungen geben müssen oder sollten noch Fragen offen sein, dann bin ich – das habe ich auch gesagt – gerne bereit, meinen Anteil einzubringen. Wir bringen auch sehr viele Dienstleistungen ein. Gerade in Seibersdorf, wo es viele Messinstrumente gibt, gibt es große Erfahrungen im Bereich der Mess- und Regeltechnik zu diesem Thema, die wir selbstverständlich gerne zur Verfügung stellen.

Dass mir die Anrainerrechte wichtig sind, habe ich schon mehrmals gesagt, und das wissen diejenigen auch. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kukacka, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Frau Bundesministerin! Sie haben ja darauf hingewiesen, dass sich Österreich im Mobilfunkbetrieb an die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und auch an jene der Europäischen Union hält. Gibt es gesicherte wissenschaftliche Untersuchungen, die besagen, dass in Österreich vom Mobilfunkbetrieb stärkere gesundheitliche Störungen – oder allenfalls auch nur subjektive Befindlichkeitsstörungen – ausgehen, als das in anderen europäischen Ländern der Fall ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Dr. Monika Forstinger: Herr Abgeordneter! Mir liegen keine Untersuchungen vor, die zeigen, dass die Störungen, die bei uns vom Mobilfunkbetrieb ausgehen, größer wären als jene in anderen Ländern. Es gibt in diesem Bereich eine länderübergreifende Forschung. Es liegen mir auch keine Untersuchungen vor, aus denen hervorgeht, dass es besondere Gefährdungen durch unsere Masten geben sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Graf, bitte.

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir von den Regierungsparteien nehmen immer mit Überraschung zur Kenntnis, dass die "Vereinigte Linke" hier in diesem Hohen Haus der Privatsphäre von Mitarbeitern überhaupt keinen Respekt mehr zollt – das tut uns persönlich sehr Leid, ist aber ein Sittenbild der Opposition.

Frau Bundesministerin! Meine Frage: Wo genau sind die Anrainerrechte im Zusammenhang mit der Errichtung von Sendemasten in der österreichischen Rechtsordnung geregelt, und in welcher Form wirken Sie auf die Länder ein?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.


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