Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 135

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bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wenn Sie die meinen, dann sagen Sie das! Es ist ja absurd, das als Verbesserung darzustellen!

Aber alle anderen Punkte – welche Zeugnisse, welche Unterlagen die brauchen – fallen nicht flach, das haben Sie nicht erlassen. Und Sie sagen zu mir im Ausschuss: Da haben wir ja unsere Diplomatie und unser Außenamt. – Bitte erklären Sie mir, welcher Staat, der Leute vertrieben, gepeinigt, misshandelt, gefoltert hat, dann auf Ihre Intervention seinen Opfern die Zeugnisse beglaubigt, eingeschrieben, versehen mit "mit lieben Grüßen, Ihre Peiniger" nach Österreich schicken wird! Das ist absurd und zynisch! Außerdem hat es überhaupt keinen Sinn! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Herr Pumberger, Sie können jetzt sagen, was Sie wollen: Ich habe meinen Hausverstand, und ich brauche die Ergänzung durch Ihren Hausverstand in diesem Fall nicht.

Daher bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Theresia Haidlmayr betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle), 629 der Beilagen (XXI. GP), in der Fassung des Ausschußberichtes 689 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Z 6 lautet:

"6. Nach § 4 Abs. 7 wird folgender Abs. 8 angefügt:

(8) Für Staatsangehörige eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedsstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet, entfällt das Erfordernis des Abs. 2 Z 1 für die freiberufliche Berufsausübung."

2. Z 25 lautet:

"25. Nach § 18 Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:

(7) Für Staatsangehörige eines Vertragsstaates eines Abkommens mit den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten, welches die Mitgliedsstaaten zur Inländergleichbehandlung hinsichtlich des Niederlassungsrechts und des Dienstleistungsverkehrs verpflichtet, entfällt das Erfordernis des Abs. 2 Z 1 für die freiberufliche Berufsausübung."

3. Z 49 entfällt.

*****

Das betrifft die Anzeigepflicht und möchte den alten Zustand wiederherstellen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger: Wir wollen alte Zustände wiederherstellen!)

16.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

16.49

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Lackner, Sie haben gesagt: Sündenfall


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