Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 27

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stellerinnen haben letztendlich 796 Asyl in Österreich bekommen. Das sind die Relationen, um die es geht, wenn wir hören, dass das Asylrecht in Österreich verschärft werden soll.

Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Was wollen Sie bei einem Asylrecht verschärfen, wenn von 20 000 Leuten, die um Asyl bitten, lediglich 796 tatsächlich Asyl bekommen? – Es gibt nichts mehr zu verschärfen in Österreich, weil wir in Österreich eines der EU-weit schärfsten Systeme, was das Asylrecht angeht, haben. (Beifall bei den Grünen.)

Jede weitere Verschärfung des Asylrechts bedeutet eine Einschränkung der Genfer Flüchtlingskonvention, eine Einschränkung der Rechte nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit verfassungswidrige Absichten, die Sie offenbar haben, meine Damen und Herren.

Auch ich – jetzt schließe ich an die Ausführungen des Herrn Ministers Scheibner an –, auch ich, sehr geehrter Herr Bundesminister, bin auf die Verfassung der Republik vereidigt, und ich stehe mit beiden Beinen und mit viel Gewicht am Boden der österreichischen Verfassung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich werde es nicht zulassen, dass die österreichische Verfassung mit Füßen getreten wird (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen)  – das ist schon mein Schlusssatz, sehr geehrter Herr Präsident –, wenn es um die Rechte von unterprivilegierten Menschen in diesem Land geht. Und AsylwerberInnen und Flüchtlinge sind eine schützenswerte Gruppe, darüber sind wir uns doch hoffentlich einig. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es gelangt nunmehr im Zuge der Debatte Herr Bundesminister Dr. Strasser zu Wort. Die Redezeit ist daher gleichfalls 5 Minuten. – Bitte, Herr Bundesminister.

10.46

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Ereignissen vom 11. September wird immer klarer, deutlicher, dass wir es mit einem weit verzweigten Netzwerk von Tätern und Organisationen zu tun haben, die eine Verknüpfung terroristischer Ziele mit allen Mitteln organisierter Gewalt und organisierter Kriminalität vornehmen – einschließlich Drogen, einschließlich Geldwäsche, einschließlich Wirtschaftskriminalität.

Daher ist es unsere Aufgabe, aufbauend auf dem Aktionsplan des Bundeskanzlers, den er vor diesem Hohen Haus Ende September dargelegt hat, den Entschließungen des Nationalrates vom 26. September und der Entschließung des Ministerrates vom 2. Oktober, ein umfassendes Sicherheitspaket vorzulegen, das die Sicherheit unter den veränderten Bedingungen nach dem 11. September in Österreich auch gewährleistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Einige Bausteine dieses neuen nationalen Sicherheitsprogramms wurden hier von der Regierungsbank und vom Rednerpult aus zu Recht bereits genannt. Ich möchte noch ein paar hinzufügen: etwa den strategischen Staats- und Terrorschutz, den wir brauchen. Wir wollen daher eine eigene Analyseeinheit aufbauen, die mittels Gefährdungsanalyse und strategischer Analyse dafür sorgt, dass wir im Vorhinein gute Informationen haben.

Wir brauchen weiters eine zentrale Präventionsstelle im neuen Bundeskriminalamt. Wir brauchen neben dem gut funktionierenden Botschafternetz auch ein Ermittlernetzwerk in sensiblen Regionen der Welt, um rasch zu Informationen zu kommen. Ich bin dankbar dafür, dass im Ministerrat und in einigen Wochen im Innenausschuss und danach im Nationalrat das Bundeskriminalamt als neue Dienststelle zur Bekämpfung organisierter Kriminalität diskutiert und hoffentlich auch beschlossen werden wird.

Wir werden dabei wichtige Bereiche, die seit dem 11. September größere Bedeutung haben, einbeziehen, wie die Erarbeitung übergreifender EDV-Meldestellen-Konzepte, die technische Erweiterung insbesondere bei der Bekämpfung der IT-Kriminalität, aber auch eine Vernetzung mit Europol und Interpol, die wir intensivieren wollen.


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