Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 89

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Was wir kritisieren, ist, dass dieses Europäische Übereinkommen Mindeststandards festlegt. Diese Mindeststandards sind wir auch bereit zu übernehmen, allerdings glauben wir, dass es mit der Umsetzung mancher Punkte, die darin enthalten sind, in Österreich nicht allzu rosig bestellt ist beziehungsweise dass es möglich wäre, über diese Mindeststandards hinauszugehen. Wenn es etwa um Werbung für gesundheitsgefährdende Produkte geht, insbesondere im Zusammenhang mit großen internationalen Veranstaltungen, mit Formel-1-Rennen, glauben wir, dass es, auch wenn gewaltige Lobbyinteressen dahinter stehen, doch im Interesse des Gesundheitsschutzes gescheiter wäre, über die Mindeststandards hinauszugehen.

Zweitens – und das ist ein Punkt, der mir besonders am Herzen liegt – möchte ich noch sagen: Diese Richtlinie beinhaltet das Recht einer wirksamen Entgegnung für Privatpersonen, die über mediale Äußerungen in ihren Rechten verletzt worden sind. Es gab derartige Verfahren – ich denke etwa an Verfahren zwischen dem Kärntner Landeshauptmann und Privatpersonen –, und wir wissen, dass das von Gerichten zugestandene Recht auf Entgegnung nicht beziehungsweise überaus schleppend umgesetzt wurde. Das heißt, ich glaube, dass der Hinweis in den Erläuterungen, Österreich habe das alles ohnehin schon in den diversen Mediengesetzen umgesetzt, zumindest in der Praxis auf Grund der Erfahrungen nicht haltbar ist.

Herr Staatssekretär! Daher würden wir uns in diesem Bereich – es wird sich herausstellen, wie es nach der Judikatur aussieht – doch eine wesentliche Verbesserung im Sinne des Schutzes von Privatrechten erwarten.

Wie gesagt: Den Mindeststandards stimmen wir heute zu. (Beifall bei den Grünen.)

14.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Du wirst um drei unterbrochen! – Abg. Schieder  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, ich werde vorher fertig sein!)

14.57

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Angesichts der "großen" Entwicklungen im Medienbereich – Regierungskoalition übernimmt die Mehrheit in den Gremien des ORF, ändert das Gesetz, erlässt Bestimmungen, die den ORF finanziell in die Bredouille bringen, und anderes – hat man fast ein schlechtes Gewissen, zu einem "kleinen" Punkt zu sprechen, aber es ist die Pflicht eines Abgeordneten, nicht nur die "großen" Zusammenhänge zu sehen, sondern sich auch um die Details zu kümmern.

An sich ist ja diese ganze Vorlage nur eine Änderung, die sich dadurch ergibt, dass die Vorschläge des Europarates an die zwischenzeitlich erfolgten Richtlinien im Bereich der Europäischen Union angepasst werden. Nur in Artikel 32 sind Vorbehalte geregelt, und dieser Vorbehaltsartikel besagt:

"Bei der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde" – nur zu diesem Zeitpunkt – "kann jeder Staat erklären, dass er sich das Recht vorbehält," gegen manche Regelungen, die bei ihm enger gefasst sind als in dieser Verordnung über die Werbung, einen Vorbehalt zu äußern.

Das heißt, in der Frage der Alkoholwerbung, bei der in Österreich die Grenzen enger gefasst sind, also die Werbung für hochprozentige geistige Getränke, für Spirituosen nicht erlaubt ist, könnten wir sagen: Wir äußern einen Vorbehalt: Es darf niemand ein Programm hereinbringen, das eine derartige Werbung beinhaltet! Selbstverständlich spielt das für die derzeitigen Unterzeichnenden keine Rolle. Wenn aber in Zukunft weitere Beitritte erfolgen und das vielleicht eine Rolle spielen wird, wäre es zu spät, weil Österreich diesen Vorbehalt nämlich nur einmal äußern kann, und das jetzt oder nie mehr!

Jetzt ist er nicht notwendig, in Zukunft könnte er notwendig sein. – Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, diesen Vorbehalt jetzt zu äußern. Ist er nicht notwendig, so ist auch nichts weiter


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