Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 97

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Ihnen vorliegenden Gutachten, das der Einladung der Pensionskommission, die diese Woche tagen wird, zugrunde liegt, klar und deutlich hervorgeht, dass die Zahlen anders aussehen.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass sich in der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten die tatsächlichen Zahlen nicht auf 43,3 Milliarden Schilling weniger, sondern auf 25,4381 Milliarden Schilling mehr belaufen und dass, was den gesamten Pensionsaufwand nach GSVG, ASVG und der Pensionsversicherungsanstalt der Bauern betrifft, im Zeitraum 2001, 2002 und 2003 ein voraussichtlicher Mehraufwand von 29,2882 Milliarden ausgewiesen ist. (Abg. Silhavy: ... nicht seriös argumentiert! – Abg. Huber: Da sind ja mehr Pensionen dabei!) Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass die Einsparungspotentiale, deren Realisierung diese Bundesregierung ab dem Jahr 2004 in ihren Prognosen berücksichtigt hat, bei 15 Milliarden liegen, woraus sich eine erhebliche Abweichung gegenüber den von Ihnen genannten Zahlen ergibt. (Abg. Huber: Haben Sie so auch Ihr Budget berechnet?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Ihnen auch in aller Ruhe zugehört. Ich glaube, man sollte hier nicht schon, ehe man noch den Vergleich mit den eigenen Zahlen und der eigenen Präambel zum Dringlichen Antrag gemacht hat und meinen Ausführungen gänzlich folgen konnte, in Zwischenrufen Empörung apostrophieren. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

Sehr geehrte Frau Kollegin Bures! Das System der Nettoanpassung, das Sie hier ins Treffen geführt haben, ist eine Erfindung der rot-schwarzen und keine Erfindung der schwarz-blauen Regierung. Es ist nämlich in den neunziger Jahren beschlossen worden. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es unter der derzeitigen, von der Freiheitlichen Partei und der Österreichischen Volkspartei gebildeten Regierung noch nie eine Anpassung wie jene im Jahre 1997 gegeben hat, als es, abgesehen von einer kleinen Einmalzahlung, nichts gegeben hat. (Abg. Haigermoser  – in Richtung SPÖ –: Was ist jetzt? – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Ihr habt ja den Pensionisten das Geld herausgezogen!) Ich glaube daher, sehr geehrte Damen und Herren, man sollte bei aller Bemühung um die Zukunft auch nicht vergessen, was man seinerzeit selbst beschlossen hat. (Abg. Haigermoser  – in Richtung des Abg. Edlinger –: So ist es, Rudi!)

Sehr geehrte Frau Kollegin Bures! Da Sie und ein Teil Ihrer Fraktionskollegen ebenso wie ich auch in den Jahren 1996 und 1997 diesem Hohen Hause angehört haben, darf ich Sie schon daran erinnern, dass ab diesem Zeitpunkt die Anrechnung von Schul- und Studienzeiten in der Pensionsversicherung nur mehr durch Nachkauf möglich war, dass die verschärften Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension am 1. September 1996 und am 1. Jänner 1997 verabschiedet worden sind, dass die Anhebung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit bei Männern auf 57 Jahre erfolgt ist. Ebenso kam es zu einer Änderung bei der Berechnung der Pensionen, indem erstmals Abschläge beim vorzeitigen Pensionsantritt – damals 56 Jahre für Frauen und 61 Jahre für Männer – eingeführt wurden.

Ihre "Leistung" war auch die Einführung der Befristung auf 24 Monate bei Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension. Ihr Vorhaben war die Einführung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pension". Ihr Vorhaben war die Einführung von Zuzahlungen in der Höhe von 70 S bis 180 S pro Tag bei Maßnahmen der Rehabilitation und der Gesundheitsvorsorge. Ihre Maßnahme war die Umstellung auf Pensionsauszahlung im Nachhinein. Ihre Maßnahme war die Anhebung der Rezeptgebühr von damals 35 S auf 42 S, und auch die Einführung der Krankenscheingebühr mit 1. Jänner 1997 war eine der von Ihnen gesetzten Maßnahmen.

Ich gebe zu, Frau Kollegin Bures: Wir haben die Ambulanzgebühren eingeführt. Ich sage in ebensolcher Klarheit aber dazu, dass wir auch bei den Ambulanzgebühren – und Sie haben es ja richtigerweise gesagt: die Durchschnittspension der Frauen beträgt in diesem Land 9 800 S und jene der Männer nicht ganz 16 000 S – erstens dafür gesorgt haben, dass es soziale Ausnahmeregelungen in Form einer Befreiung gibt. Zweitens haben wir eigentlich erwartet, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer in den Krankenversicherungsanstalten auch eine Informationskampagne – ebendas ist ja auch die nunmehr meinen Inseraten zugrunde liegende Absicht – für jene durchführen, denen über das ganze Jahr hinweg auf Grund von Krankheit


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