Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 98

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und von Mehrfachzahlungen in all diesen Bereichen, die in Ihrer Zeit beschlossen wurden, und auf Grund der aus unserer Zeit datierenden Ambulanzgebührenregelung Kosten entstehen, sodass diese auch von der Möglichkeit erfahren, am Jahresende Mehrkosten, die über 8 000 S netto hinausgehen, bei ihrer jeweiligen Krankenversicherungsanstalt geltend zu machen und rückerstattet zu bekommen.

Es war allerdings nicht durchzusetzen, dass die Krankenversicherungsanstalten all diese Erleichterungen, die es für die Versicherten gibt, zeitgerecht, ordnungsgemäß und auch in informativer Weise publizieren.

Ich darf Sie im Zusammenhang mit den Ambulanzgebühren auch darauf hinweisen, dass es im Hauptverband eine Reihe von Sitzungen gegeben hat, wobei bereits im Juni dieses Jahres entsprechende Richtlinien beziehungsweise Regelungen im Hinblick auf ein akkordiertes Vorgehen bei der Einhebung der Gebühren durch die Krankenanstalten in ganz Österreich beziehungsweise die einzelnen Krankenversicherungsträger verabschiedet wurden.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, dass ich mich, weil mir gegenüber Besorgnis zum Ausdruck gebracht worden war, dass die Vorgangsweise in den Krankenanstalten im Zusammenhang mit der Datenerhebung und die Datenverrechnung in den einzelnen Krankenversicherungsträgern nicht ordnungsgemäß über die Bühne gehen würden, in mehreren Briefen an Kollegen Sallmutter und die damalige Führung im Hauptverband gewandt und darum ersucht habe, das Datenmaterial entsprechend zu überprüfen, um festzustellen, ob die Daten tatsächlich ordnungsgemäß erhoben werden und die Patienten nicht durch falsche beziehungsweise überhöhte Verrechnungen und Mehrfachverrechnungen verunsichert werden.

Ich habe darum gebeten, mir bis zur 43. Woche – zumal diese Regelung auch erst am 19. April in Kraft getreten ist – mitzuteilen, ob all diese Maßnahmen erfolgt sind. Ende August ist mir dann von Seiten aller Krankenversicherungsträger und des Hauptverbandes versichert worden, dass alle Daten, alle Gebühreneinhebungen und so weiter in Ordnung wären und die Vorgangsweise quasi als "wasserdicht" – wie man im Volksmund sagen würde – zu bezeichnen wäre.

Heute wissen wir von den Krankenversicherungsträgern, dass sie mit erheblichen Beschwerden konfrontiert sind, weil von den Patienten Zahlungen unrichtigerweise beziehungsweise in überhöhtem Ausmaß verlangt werden. Wir wissen, dass es Mehrfachvorschreibungen gibt, die nicht ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind. Wir wissen, dass von unterschiedlichen Trägern unterschiedliche EDV-Masken abgeliefert worden sind, sodass es in den Krankenanstalten mit mehreren Krankenversicherungsträgern zu massiven EDV-Programmierungsfehlern gekommen ist. All das, was ich im Vorfeld zu berücksichtigen und abzustellen gebeten habe, um die Patienten und die kranken Menschen in diesem Land nicht zu verunsichern, ist nicht geschehen.

Und die Aufklärung, die innerhalb des Hauptverbandes noch unter der Führung von Präsident Sallmutter akkordiert worden ist, ist nie bis in die Krankenanstalten und zu den einzelnen Trägern gedrungen, denn wie wäre es sonst erklärbar, dass in den letzten Wochen von drei Trägern alle Patienten direkt an die Hotline des Gesundheitsministeriums zur Beratung verwiesen worden sind und die Beratung der Versicherten auf deren Anfrage bei ihren Krankenversicherungsträgern nicht jeweils von diesen selbst durchgeführt worden ist.

Ich sage auch ganz klar, dass dieses Verhalten für mich mit dafür maßgebend war, in die 59. ASVG-Novelle eine Verpflichtung zur Information der Patienten aufzunehmen, um endlich zu erreichen, dass alle Patienten in Österreich bei allen Krankenversicherungsträgern gleich behandelt werden und über alle Ausnahmebestimmungen, alle sozialen Staffelungen und alle Rückforderungsmöglichkeiten, die es innerhalb unseres Sozialversicherungswesens gibt, ordnungsgemäß informiert werden.

Ich kann mir den Widerstand gegen diese Regelungen nur dadurch erklären, dass man offensichtlich nach wie vor – zumindest bei jenen Trägern, die bis dato die Versicherten nicht bera


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