Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 99

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ten, sondern sie zur Beratung direkt an das Ministerium weiterverweisen – gar nicht daran interessiert ist, die eigenen Beitragszahler, die eigenen Versicherten in Zukunft ordnungsgemäß zu beraten. (Abg. Parnigoni: Reden Sie von der Vorenthaltung der Pensionen!)

Ich hoffe, dass es innerhalb der Träger und innerhalb des Hauptverbandes zu einer Umkehr dieser Einstellung kommt, weil ich diese Einstellung den Versicherten, den Beitragszahlern gegenüber als nicht korrekt betrachte. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Reden Sie von den Pensionen, Herr Haupt!)

Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf Folgendes hinweisen: Die Aussagen von Kollegen Sallmutter, wonach wir in der Sozialversicherung, in der Krankenversicherung laut Ansicht des Hauptverbandes ein Defizit von annähernd 5 Milliarden Schilling – zwischen 4,9 und 5,1 Milliarden Schilling haben sich die Zahlen bewegt – geerbt haben, sind für jeden nachlesbar. (Abg. Parnigoni: ... die Pensionisten!) Herr Kollege Parnigoni! Derzeit wissen wir, dass das tatsächliche Defizit auf Grund der Maßnahmen der Bundesregierung auf 3,1 Milliarden Schilling reduziert werden konnte, und wir wissen auch, dass mit den Ambulanzgebühren ein weiterer Kostensenkungseffekt im Ausmaß von 800 Millionen Schilling zu erreichen ist. (Abg. Parnigoni: ... die Pensionisten!)

Wir wissen weiters, Herr Kollege Parnigoni, dass trotz eines höchstgerichtlichen Erkenntnisses aus dem Jahre 1997 die Bildung von Gruppenpraxen zur Gewährleistung beziehungsweise Verbesserung der flächendeckenden Versorgung für Patienten im extramuralen Bereich von der Mehrheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger – und das waren nicht die freiheitlichen und nicht die der Österreichischen Volkspartei angehörigen Vertreter! – verhindert worden ist. Auch aus dem Gutachten, über das letzte Woche in der "Tiroler Tageszeitung" berichtet wurde, geht hervor, dass diese Nichtzulassung von Gruppenpraxen zu einem Verteuerungseffekt und nicht zu einer Verbilligung des Systems geführt hat.

Ich darf des Weiteren darauf hinweisen, dass wir im Interesse der Patienten auch eine deutliche Einschleifung bei den Medikamentenkosten erreicht haben: Während in der Bundesrepublik Deutschland, wo Rot-Grün regiert, die Medikamente nach wie vor um deutlich über 10 Prozent pro Jahr teurer werden, sind die entsprechenden Steigerungsraten in Österreich derzeit zwischen 3 und 4 Prozent angesiedelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir haben also das, was wir versprochen haben, nicht vergessen – wenn es auch leider nicht möglich ist, all das, was wir geerbt haben, von einem Tag auf den anderen umzustellen. (Abg. Parnigoni: Was haben da die Pensionisten davon?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie in diesem Zusammenhang schon auch noch auf das Jahr 2000 hinweisen. Sie, Frau Kollegin Bures, haben ausgeführt, dass es im Jahr 2000 eine grundsätzliche Abgeltung von 0,8 Prozent und eine lächerliche – wenn ich richtig gehört habe – Einmalzahlung gegeben hat. – Ich darf einmal vergleichen, was gegenüber dieser geringen Einmalzahlung der Bundesregierung die Vorschläge, die Kollege Blecha für die Pensionisten gemacht hat, bedeutet hätten:

Bei einer Pension in der Höhe von 10 000 S: 1 417 S Wertausgleich – vorgeschlagen und realisiert durch diese Bundesregierung. – Im Vergleich dazu der Vorschlag von Blecha: 0,7 Prozent, das sind 992 S – also ein Minus für diese Pensionisten! (Abg. Ing. Westenthaler: Na servus! Hört, hört!)

Bei einer Pension von 12 000 S: 1 600 S Wertausgleich. – Im Vergleich dazu der Vorschlag von Blecha: 0,7 Prozent, also 1 188 S.

Bei 15 000 S Pension: 1 600 S Wertausgleich. – Dagegen der Vorschlag von Kollegen Blecha: 0,7 Prozent der Pension, das macht 1 482 S aus. Noch immer führt der Antrag Blechas zu einem geringeren Ergebnis für die Pensionisten! (Abg. Grabner: Das glaubt ihr ja selbst nicht! – Abg. Ing. Westenthaler: Was hat der Blecha gegen die Pensionisten?)

Ich darf Sie darauf hinweisen, Frau Kollegin Bures (Abg. Bures: Sie haben die Renten gekürzt!): 9 800 S beträgt die durchschnittliche Pension für Frauen in Österreich, 15 900 S die


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