Die mittelbaren Kosten für diese Maßnahme werden zirka mit 1 Million Schilling pro Jahr beziffert. Das sind die Kosten für einen Akademiker pro Jahr. Der Herr Bundesminister hat zugesichert, dass alle notwendigen Ressourcen, die diese Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission benötigt, wie zum Beispiel zusätzliche Gutachten, selbstverständlich angefordert werden können. Es ist daher das, was Sie in Ihrem Antrag, dem Antrag der SPÖ, gefordert haben, Frau Kollegin Prammer, ohnehin durch die Gegebenheiten erfüllt.
Nicht erfüllt waren die Forderungen, die die Grünen in ihrem Abänderungsantrag im Ausschuss eingebracht haben. Wir haben dort schon signalisiert, dass wir diese Forderung für durchaus vernünftig halten, haben uns aber eine Prüfung durch das Justizministerium vorbehalten, weil hier insbesondere auch die Möglichkeit eines Präzedenzfalls gegeben wäre. Wir haben daher im Ausschuss nicht zugestimmt. – Heute Mittag haben wir aus dem Justizministerium erfahren, dass gegen diesen Abänderungsantrag nichts einzuwenden sei. Ich habe mich daher, wie das üblich ist, mit meiner Kollegin von der Freiheitlichen Partei abgesprochen und habe in meinem Namen, für meine Fraktion den einbringenden Abgeordneten Petrovic und Lunacek bedeutet, dass wir gerne bereit sind, auf einen Vierparteienantrag in dieser Frage einzugehen, weil es nicht verständlich ist, dass der Antrag einer Betroffenen die Fristen bei Gericht hemmt, der Antrag der Gleichbehandlungsbeauftragten jedoch nicht.
Mit diesem Abänderungsantrag, den Kollegin Petrovic dann einbringen wird, dem Vierparteienantrag, soll also ausdrücklich klargestellt werden, dass die Fristenhemmung auch bei einem Verlangen der Gleichbehandlungsanwältin beziehungsweise bei amtswegigem Tätigwerden der Kommission eintritt. Dies war ja an sich vom ursprünglichen Gesetzgeber ohnehin intendiert. Der OGH hat dies aber auf Grund der nicht eindeutigen Klarstellung im Wortlaut des § 10b anders ausgelegt und ausschließlich auf die Antragseinbringung angewendet. Das kann natürlich absolut negative Folgen für diskriminierte Frauen haben, und das wollen wir nicht. Daher sind wir hier gerne bereit gewesen, einem Vierparteienantrag zuzustimmen. Ich habe es selbstverständlich aus Höflichkeit Kollegin Petrovic überlassen, das mit der SPÖ zu besprechen, und habe daher kein schlechtes Gewissen wegen irgendeines Versäumnisses im Zusammenhang mit einer Informationspflicht. Da ich gesehen habe, dass Sie ohnehin auf diesen Antrag "draufgegangen" sind, war klar, dass Sie von diesem Antrag informiert gewesen sein müssen. (Abg. Mag. Prammer: Ich habe von etwas ganz anderem geredet!) Ich glaube, dass es hier keine Empfindlichkeiten geben sollte.
Ich meine, dass gerade dieser Tagesordnungspunkt aber auch dazu geeignet ist, ganz kurz über die tatsächliche Ungleichbehandlung im Arbeitsleben zu reden, die immer noch besteht, nämlich im ungleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Es ist immer noch eines der gravierendsten Probleme im Arbeitsleben, dass Frauen um Wesentliches weniger verdienen als Männer, und es sollte unser aller Anliegen sein, diese gravierende Ungleichbehandlung so rasch wie möglich zu beseitigen.
Es gibt einen Bereich, wo dies nicht der Fall ist, nämlich bei den Beamten. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundes hat der Staat seine Vorbildwirkung Gott sei Dank schon durchgesetzt. In diesem Bereich gibt es gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, wobei zu sagen ist, dass bei den Karrieresprüngen leider immer noch immer wieder Ungleichbehandlung existiert.
Es muss uns ein Anliegen sein, die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung auch im privaten Wirtschaftsleben zu erreichen. Ich glaube, dass es ein gemeinsames Anliegen der Sozialpartnerschaft sein sollte, vor allem im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen, im Zuge der Gehaltsabschlüsse besonders auf jene Lohngruppen einzuwirken, die primär von Frauen besetzt sind. Da die Sozialpartnerschaft am heutigen Tage eine Einigung bei der "Abfertigung neu" erzielt hat, würde ich mir wünschen, dass sich die Sozialpartnerschaft vor allem des Themas "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" annimmt und das als einen der nächsten vordringlichen Punkte ihres Arbeitsprogrammes ansieht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)