Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 146

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änderung, aber Sie als Ministerin haben nicht einmal diese kleine Gesetzesänderung zuwege gebracht! Und ich möchte schon daran erinnern, wenn Sie jetzt Herrn Bundesminister Haupt dessen zeihen, dass er die große Änderung angekündigt, aber noch nicht vollzogen habe: Auch Sie – und ich erinnere mich sehr gut – haben diese große Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes nicht nur einmal, sondern über Jahre hinweg angekündigt, aber nicht durchgeführt.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, Frau Kollegin Prammer, und in der Verantwortung der Sozialdemokraten, dass nach wie vor der Vorsitz in der Gleichbehandlungskommission ein unbesoldetes Ehrenamt ist. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alle Mitglieder der Gleichbehandlungskommission einen Stellvertreter bestellen können, nur die Vorsitzende nicht. Warum haben Sie das nicht schon lange geändert, wenn Sie heute monieren, dass das nur eine ganz, ganz kleine Änderung ist?

Wir jedenfalls sind bemüht – und das ist eine Initiative, die schon Ministerin Sickl in Angriff genommen hat –, eine rasche und effiziente Aufgabenerfüllung dieser Kommission in Zukunft zu gewährleisten. Ich muss Sie schon fragen: Warum haben Sie nicht zum Beispiel in der vierten Novelle, die ja in der XX. Gesetzgebungsperiode beschlossen wurde – das ist also gar nicht so lange her –, diese kleinen Änderungen, die aber wesentlich zu einem besseren Ablauf, zu einer besseren Arbeit der Gleichbehandlungskommission beitragen würden, vorgenommen?

Und die andere Änderung, dass die Verantwortung für diesen Bereich jetzt wieder der Sozialminister hat, ist ja auch nicht so neu. Bereits in der Stammfassung des Gleichbehandlungsgesetzes bezüglich Gleichbehandlungskommission war dieser Bereich dem Sozialminister – damals Bundesminister für soziale Verwaltung – zugeordnet.

Zu Ihren Abänderungsanträgen und Ausschussfeststellungen. Frau Kollegin Prammer, wir sehen das so, dass all diese Anträge, die da von Ihrer Seite kommen, eigentlich nur einer Verschleierungstaktik dienen, ein Ablenkungsmanöver sind, das ablenken soll von Ihren Versäumnissen, von den Dingen, die Sie nicht durchgebracht haben. Und heute kommen Sie her und monieren alle diese Dinge.

Im Gegensatz dazu haben die Grünen einen sehr konstruktiven Abänderungsantrag eingebracht, der jetzt letztlich in einen Vierparteienantrag gemündet hat, weil wir sofort gesehen haben: Das ist eine Konkretisierung, das macht Sinn. Beide Regierungsparteien haben sich nach juridischer Prüfung eigentlich sofort bereit erklärt, diese Anregung ins Gesetz aufzunehmen.

Frau Kollegin Prammer, ein Rat: Bemühen Sie sich in Zukunft mehr um seriöse Frauenpolitik, dann werden wir auch Ihre Vorschläge aufnehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

18.53

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz wird ein bisher unbesoldetes Ehrenamt, nämlich das Amt der Vorsitzenden der Gleichbehandlungskommission, zu einem bezahlten Amt. Es soll damit erreicht werden, dass das Verfahren beschleunigt wird, dass es rascher zu Urteilen kommt, denn die bisherige Situation, dass ein Verfahren zirka ein Jahr lang gedauert hat, war für alle Beteiligten unbefriedigend.

Ein zweiter wichtiger Punkt: Es gab bisher keine Regelung hinsichtlich einer Stellvertretung. Mit diesem Gesetz wird nun für den Fall, dass die den Vorsitz führende Person verhindert ist, die laufende Arbeit der Kommission zu erledigen, eine Stellvertretung geschaffen, die auch durch eine Besoldung im entsprechenden Rahmen, natürlich nur für die Dauer der Stellvertretung, abgesichert ist.


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