Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 154

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19.24

Abgeordnete Jutta Wochesländer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Mag. Prammer! Ich war im Ausschuss eigentlich sehr erfreut darüber, dass die Verhandlungen so reibungslos, so harmonisch verlaufen sind. Daher war ich nicht erst jetzt bei Ihrer Rede, sondern schon vorher, nämlich am nächsten Tag, als ich die SPÖ-Presseaussendung gelesen habe, ehrlich gestanden ein bisschen enttäuscht. In der Aussendung hieß es nämlich – ich zitiere wörtlich –: "Die Umsetzung der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft im gestrigen Gleichbehandlungsausschuss sei zwar" – und jetzt passen Sie bitte genau auf! – ",ganz nett’, könne jedoch nicht über die Versäumnisse in der Frauenpolitik hinwegtäuschen, so Prammer." (Zustimmende Geste der Abg. Mag. Prammer. )

Dazu muss ich persönlich sagen, "ganz nett" drückt für mich natürlich etwas Bestimmtes aus. Und bezüglich der Versäumnisse haben Sie ja ohnehin nicht gesagt, Frau Kollegin Prammer, dass sie von dieser Regierung stammen, sondern wahrscheinlich von der Ihrigen, kann ich mir nur vorstellen, denn da gab es wenig Nettigkeiten, sondern eher Unsinnigkeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Prammer: Wie zum Beispiel die Gleichbehandlungsgesetze!)

Was Sie unter Gleichbehandlung oder Gleichheit verstehen, ist für mich auch ein Rätsel. Genau unter Ihrer Amtsführung ist es passiert, dass die Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission des Bundes sofort eine Entlohnung bekommen hat, während die Vorsitzende und deren Stellvertreterin der Gleichbehandlungskommission der Privatwirtschaft keine Entlohnung bekommen haben und sozusagen ehrenamtlich tätig waren, was der jeweiligen Dame sicherlich zur Ehre gereicht, aber auf der anderen Seite zeigt, dass da sicherlich keine solche Gleichheit herrscht, wie ich sie mir vorstelle, denn auch gleiche Rahmenbedingungen sind für mich ein Gleichheitsgebot.

Ehrlich gestanden kommen noch ein paar Dinge dazu. Ich verstehe schon, dass Sie versuchen, Ihrer Oppositionsrolle endlich gerecht zu werden, aber auf der anderen Seite können Sie nicht bestreiten, dass unser "Frauenminister", wie Sie ihn nennen, in der kurzen Zeit seiner Ressortverantwortung mehr umgesetzt hat, als es Ihnen jemals möglich war. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Genau! – Abg. Mag. Prammer: Aber der Minister hat gerade etwas anderes gesagt!)

Glauben Sie mir, wenn Mag. Haupt versichert, dass die Arbeiten an der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz zügig vorangehen, und er davon ausgeht, diese bis Jahresende abschließen zu können, dann ist es eben nicht so, wie Sie behaupten, dass die blau-schwarze Koalition die Frauen auf die große Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz warten lässt. Es dauert eben seine Zeit, denn ehrlich gestanden: Das, was Sie an Chaos auch in der Frauenpolitik hinterlassen haben, braucht natürlich Zeit, um wieder in Ordnung gebracht zu werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie sehen die Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an das EU-Recht als besonders dringend an. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber ich frage Sie auch – der Herr Bundesminister ist mir da zuvorgekommen, aber ich kann es nicht weglassen, ich habe mir das wirklich durchgelesen –: Bei wem liegt denn das Versäumnis, wenn die Umsetzungsfrist für die EU-Entsendungsrichtlinien, wie von Ihnen angegeben, Mitte Dezember 1999 abgelaufen ist? Können Sie sich noch erinnern, wie lange Sie als Frauenministerin im Amt waren? Ich glaube, das fällt schon noch in Ihre Kompetenz!

Apropos Nachbesetzung des Vorsitzes der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft: Aus Kreisen der SPÖ – wie könnte es anders sein? – kommt der Vorwurf, dass die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft seit Juni ohne Vorsitzende ist. Ich verwende hier ganz bewusst das Femininum dieser Positionsbezeichnung, denn der Herr Minister hat sehr wohl gesagt, dass wieder eine Frau dieses Amt wahrnehmen wird.

Ungeachtet dessen darf ich auf Band 2, und zwar den Praxisteil, des gemeinsamen Berichts über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes aus 1999 verweisen. Darin steht auf Seite 46 – ich zitiere –:


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