Europäischen Union, darunter auch solche, die Ihrem, also dem sozialdemokratischen Lager angehören, vor Ort tatsächlich kundig machen konnten. Dies hat offensichtlich dazu geführt, dass die Bewertung des Kinderbetreuungsgeldes nunmehr in der Europäischen Union deutlich besser ausfällt und auch der damit verbundene dämpfende Effekt auf die Armut für die Frauen nunmehr ganz klar positiv bewertet wird.
Ich glaube, dass es daher auch gerechtfertigt ist, zu behaupten – von Seiten der Bundesregierung waren wir schon immer davon überzeugt, und jetzt haben wir diesbezüglich auch die internationale Anerkennung bekommen –, dass das Kinderbetreuungsgeld nicht nur ein familienpolitisches Anliegen ist, das dazu dient, das Kind in den Mittelpunkt der Interessen zu stellen, sondern durchaus auch im Hinblick auf frauenpolitische Anliegen eine deutliche Besserstellung zur Folge hat. Auch das ist etwas, was die Bundesregierung immer schon behauptet hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich darf Sie daher auch darauf hinweisen, dass die Forderung Nummer 1 des Frauen-Volksbegehrens: "Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension" mit dem Kinderbetreuungsgeld und den damit verbundenen Anrechnungszeiten zwar nicht erfüllt wird, dass wir aber auch hier einen Schritt weitergekommen sind.
Ich halte daher die Behauptung, dass die offenen Forderungen des Frauen-Volksbegehrens – das eigentlich schon in der letzten Legislaturperiode ein Ansinnen war und damals hätte erledigt werden sollen – nunmehr in dieser Legislaturperiode nicht weiterbehandelt werden, für falsch. Wie ich Ihnen darlegen konnte, ist genau das Gegenteil der Fall.
Ich darf Sie, weil ich auch immer wieder die Zeitungsartikel betreffend Förderung der Frauen lese und weil ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit den Förderungen in meinem Ministerium auch noch Gegenstand der heutigen Sitzung sein dürften, auch darauf hinweisen, dass die Frauenförderungen auf jeden Fall anders sind, Frau Kollegin Prammer und Frau Kollegin Kuntzl, als sie häufig dargestellt werden: Die Frauenförderungen sind trotz Einsparungen im Bund in ihrer Höhe annähernd gleich geblieben. Wenn ich die 3-prozentige Bindung wegrechne, dann betrugen die Förderungen und Aufwendungen gemeinsam im Jahre 1995 45 Millionen Schilling, im Jahr 1996 42 Millionen, im Jahre 1997 44 Millionen, im Jahre 1998 49 Millionen, im Jahre 1999 59 Millionen, im Jahre 2000 69 Millionen, und im Jahre 2001 betragen sie 66,9 Millionen Schilling. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich glaube daher, dass ich mich, auch was die budgetäre Ausgestaltung der Frauenförderungen betrifft, nicht zu genieren brauche, denn sie sind höher als unter der vorangegangenen Regierung. Ich danke all jenen unter den Abgeordneten, die dazu beigetragen haben, weil die Budgethoheit ja noch immer beim Hohen Haus und nicht beim Frauenministerium liegt.
Ich darf die Änderungen in der Vergabe gegenüber dem Jahr 2000 nochmals auch in konkreten Zahlen ausführen: Es hat 17 Neuförderungen gegeben, die insgesamt 4,744 Millionen Schilling ausmachen. – Es hat sechsmal eine Erhöhung der Förderungsmittel gegeben, wobei die Erhöhungen insgesamt 965 000 S ausgemacht haben. – Weiters hat es zweimal eine Ablehnung von Förderungen gegeben, die zusammen 900 000 S ausmachten, und es hat zwei Reduktionen in der Gesamthöhe von 380 000 S gegeben. Die anderen Förderungen aber sind, wie ich bereits gesagt habe, bedeutend höher ausgefallen. – Es gab zusätzlich noch 13 neue Projekte zum Selbstschutz und Empowerment von Frauen mit einem Gesamtwert von 1,7 Millionen Schilling.
Ich darf also nochmals wiederholen: Durch Kürzungen sind zwei Projekte anheim gefallen, und zwei Projekte wurden reduziert. Dies macht insgesamt 1 280 000 S aus. Erhöhungen gab es für 17 Neuförderungen in einem Ausmaß von 4,7 Millionen Schilling, für sechs Erhöhungen von Förderungsmitteln im Ausmaß von 965 000 S und für 13 neue Projekte unter dem Titel Selbstschutz und Enpowerment für Frauen im Ausmaß von 1,7 Millionen Schilling.