Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 39

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Ich frage Sie: Wie weit sind wir gekommen, dass Sie nicht mehr den Mut haben, Vorschläge zu präsentieren und in der Öffentlichkeit darüber zu diskutieren? Das ist ja nicht das erste Gesetz, bei dem wir damit befasst sind. Herr Kollege Ofner! Sie haben ja sogar angekündigt, die Diversion – das finde ich auch einzigartig und bezeichnend –, den außergerichtlichen Tatausgleich, eine der besten und effizientesten Opferschutzmaßnahmen, die in den letzten Jahren hier in diesem Haus beschlossen wurde, ein Gesetz, das in ganz Europa ebenfalls als Vorbild gilt, abzuschaffen, unmittelbar nachdem die neue Koalition die Regierung angetreten hatte.

Da hat sogar der Herr Bundespräsident reagiert, das ist, glaube ich, auch einzigartig. Ich glaube, man muss das der Bevölkerung mitteilen, meine Damen und Herren, weil wir hier offensichtlich einen völligen Verfall des Rechtsstaates erleben. Ich verstehe auch die Herren von der ÖVP nicht, die da zuschauen, sich ruhig zurücklehnen und sagen: Es ist ja eigentlich unser Staat, macht ja nichts, wir werden politisch punkten. (Abg. Egghart : Machen Sie Vorschläge, Herr Dr. Jarolim!) Der Herr Bundespräsident hat damals erklärt, er lasse nicht zu, dass dieses tolle Gesetz, dieses Gesetz im Sinne der Opfer, zurückgenommen wird. Es müsse eine Enquete-Kommission geben, in der Expertinnen und Experten des Landes zusammenkommen und ihre Fachurteile über das Gesetz abgeben. Und siehe da: Alle Expertinnen und Experten haben bis jetzt erklärt – ich glaube, wir haben uns in der Zwischenzeit zwölf Mal getroffen –, dieses Gesetz sei eine einzige Erfolgsgeschichte.

Herr Kollege Ofner! Sie erklären in der Öffentlichkeit, zweimal in den Medien (Abg. Dr. Ofner: Zum Thema, rede zum Thema! Rede einmal ein bisschen etwas zum Thema! Jeden Tag redet die SPÖ ...!)  – die Kollegin Fekter hat sich letztes Mal sogar darüber entrüstet –, dass Sie dieses Gesetz, das die beste Opferschutzgesetzgebung darstellt, nicht mehr haben wollen und abschaffen möchten. Das erklären Sie der Presse und versuchen damit, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. (Abg. Dr. Fekter: Die Tagesordnung ist eine andere! Die Diversion steht nicht auf der Tagesordnung!) Im Ausschuss selbst – das ist durch Erklärungen belegt – distanzieren Sie sich und sagen, Sie seien ganz offensichtlich missverstanden worden. Das sagte Kollege Ofner, nachdem er in der Presse genannt worden ist. (Abg. Dr. Fekter: Einen Abänderungsantrag hat es nicht gegeben! Wo ist der Abänderungsantrag?) Missverstanden wurden Sie, und es gibt keine Aussendungen!

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen eines sagen: So, wie Sie sich dort verhalten haben, so verhalten Sie sich auch hier.

Wir haben eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung von Rasterfahndung und Lauschangriff unterbreitet. Wir haben zum Beispiel darum ersucht, dass der Bericht des Rechtsschutzbeauftragten dem Parlament vorgelegt wird. (Abg. Dr. Fekter: Wo ist er? – Ruf bei der ÖVP: Das ist ja lächerlich! – Abg. Dr. Fekter: Ich habe keinen Vorschlag gesehen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir bringen hier heute auch einen Antrag ein (Abg. Dr. Fekter: In zweiter Lesung! Schau, schau!): Der Rechtsschutzbeauftragte soll dem Parlament seinen Bericht übermitteln. (Unruhe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Das ist abgelehnt worden! Der Herr Bundesminister hat den Bericht, und er gibt ihn nicht weiter. Das soll Parlamentarismus sein, meine Damen und Herren?! Frau Kollegin Fekter, Sie sollten sich für diese Vorgangsweise schämen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir haben weiters vorgeschlagen, man möge dem Rechtsschutzbeauftragten vermehrt Rechte zuteil werden lassen. (Abg. Dr. Fekter: Ich habe keinen Vorschlag gesehen! Wo ist er denn?) Frau Kollegin Fekter! Sie wissen Bescheid; Sie haben ja mit uns darüber nicht einmal diskutiert! Es war keine Rede davon. Nein, der Rechtsschutzbeauftragte soll Ihrer Ansicht nach keine Rechte bekommen! (Abg. Kiss: Klassische Kindesweglegung!)

Wir haben Sie darauf hingewiesen – Herr Kollege Ofner kann das sicher bestätigen –, dass es nichts nützt, wenn in der Strafprozessordnung, über die wir heute diskutieren, eine gute Institution – die man sicher noch verbessern kann –, nämlich der Rechtsschutzbeauftragte, existiert, wenn es jedoch im Militärbefugnisgesetz und im Sicherheitspolizeigesetz, wo es um genau das Gleiche geht, nämlich auch quasi um große Lauschangriffe, all das nicht gibt. Dort gibt es zwar


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