Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 40

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einen Sicherheitsbeauftragten, aber er muss nicht verständigt werden, sondern er muss sich von sich aus um die Einsicht in Unterlagen bemühen.

Bezüglich dieser Materie ist es den Sozialdemokraten 1997 gelungen, sicherzustellen, dass große Maßnahmen ohne Zustimmung des Sicherheitsbeauftragten nicht getätigt werden dürfen, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

Es kann ja wohl nicht so sein, dass man diese sinnvolle Maßnahme, die – ich wiederhole mich – in Europa zwischenzeitlich als Standard gilt, im Militärbefugnisgesetz und im Sicherheitspolizeigesetz, wo es darum geht, die Polizei zum Lauschen zu ermächtigen, nicht einführt. Nennen Sie mir nur ein Argument dafür! – Sie haben bisher kein einziges genannt. Wir haben Sie darum ersucht und dazu eingeladen, mit uns zu diskutieren, weil wir hier gemeinsam vorgehen wollen, weil wir grundsätzlich für dieses Gesetz sind. Sie haben kein Argument genannt.

Sie haben es offensichtlich darauf angelegt, für uns eine Zustimmung unmöglich zu machen, indem Sie eine Reihe von anderen Dingen zusätzlich in diese Materie eingebracht haben. Damit wollten Sie eine Zustimmung der Opposition verhindern, damit Sie in der Öffentlichkeit sagen können: Die SPÖ ist gegen dieses Gesetz, das sie aber selbst beschlossen hat.

Wer soll Ihnen denn das glauben? Für wie dumm halten Sie die Österreicherinnen und Österreicher, dass sie dieses Spiel nicht durchschauen?! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Da Sie sich einer grundsätzlichen Diskussion verweigert haben, lade ich Sie zu Folgendem ein: Bisher wurde keine einzige Rasterfahndung durchgeführt, wir können daher auch nicht über Ergebnisse diskutieren. Gehen wir verantwortungsvoll mit dieser Materie um, und beschließen wir eine weitere Befristung auf vier Jahre, und kommen wir überein, dass wir uns nach diesen vier Jahren wieder zusammensetzen, um zu diskutieren, wo es einen Verbesserungsbedarf gibt!

Wir haben keine anderen Anträge eingebracht, um Ihnen zu ermöglichen, hier zuzustimmen. Stimmen Sie diesem Antrag zu, das Gesetz so, wie es ist, zu belassen, mit dem Zusatz, dass der Rechtsschutzbeauftragte direkt dem Parlament berichten darf! Ich nehme an, dass Sie da nicht auch dagegen sein können. Sie haben es zwar bis jetzt vorgegeben, aber in der öffentlichen Diskussion können Sie dieses Argument nicht aufrechterhalten. Ich lade Sie ein, mit uns diesen Weg zu gehen und das Gesetz, so, wie Sie es haben wollen, auf vier Jahre befristet zu beschließen. Diskutieren wir innerhalb dieser vier Jahre über Verbesserungen im Militärbefugnisgesetz, im Sicherheitspolizeigesetz, bei Lauschangriff und Rasterfahndung im Sinne dieses Landes!

Ich lade Sie zu dieser Vorgangsweise ein, dieser Befristung zustimmen. Bei der Sicherheit bedarf es Qualitätsstandards, das Beste ist intelligente Sicherheit, das wissen Sie alle, das können Sie auch nicht leugnen. Ich lade Sie dazu ein, diesen Weg im Interesse dieses Landes, der Bürgerinnen und Bürger mit uns zu gehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Herr Klubobmann Dr. Khol zu Wort. Ich muss die Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht in Erinnerung rufen. – Bitte.

10.29

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Mein Vorredner hat gesagt, ich hätte durch meine Ablehnung einer Diskussion über die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes auch die Debatte über den Antrag, den wir vorgelegt haben, verhindert.

Dem stelle ich die Wahrheit gegenüber. (Abg. Silhavy: Hat er nicht gesagt!) Ich habe damit verhindert, dass über die Absetzung diskutiert wird, und ich habe damit verhindert, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wird.


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