Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 41

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Über den Antrag, Herr Kollege Jarolim, haben Sie jetzt die Möglichkeit, stundenlang zu diskutieren (Abg. Silhavy: Dass Sie die Diskussion über die Antragsabsetzung verhindert haben, hat Kollege Jarolim gesagt!), und das müsste eigentlich auch für einen mittelmäßig Begabten genügen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ: Sie haben die Debatte verhindert!)

10.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

10.31

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eigentlich finde ich es bedauerlich, dass die Justizdebatte mit einem Schauspiel sondergleichen begonnen hat, das an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es wurde hier so getan, als ob es etwas ganz Unanständiges und Anrüchiges wäre, wenn man in zweiter Lesung einen Abänderungsantrag einbringt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte klarstellen: Abänderungsanträge in zweiter Lesung entsprechen der Geschäftsordnung und sind eben dafür vorgesehen, rasch und flexibel zu reagieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wie scheinheilig diese Debatte ganz zu Beginn war, zeigen auch die Ausführungen des Kollegen Jarolim, der uns zuerst für die Absicht geprügelt hat, dass wir einen Antrag einbringen, dann aber selbst permanent von einem Antrag seiner Fraktion gesprochen hat. Also was soll das bitte?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns sind die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung, der Schutz der Österreicherinnen und Österreicher einfach prioritär und Grund genug dafür, rasch zu handeln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Außergewöhnliche Ereignisse erfordern außergewöhnliche Vorgangsweisen. Kollegin Papházy wird daher in zweiter Lesung zu den §§ 275, Landzwang, und 276 StGB, Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte, einen Abänderungsantrag einbringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit Sie wissen, wovon wir reden: Die Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte, die "geeignet ist, einen großen Personenkreis zu beunruhigen und dadurch die öffentliche Ordnung zu gefährden", wird derzeit mit bis zu sechs Monaten bestraft. Sechs Monate!

Es ist unerträglich, dass die Taten von Trittbrettfahrern, die derzeit die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen, die der Grund dafür sind, dass Gebäude evakuiert werden müssen und dass der Flughafen Wien beispielsweise stundenlang gesperrt werden musste, bloß mit sechs Monaten bestraft werden, die Täter also mit derart milden Strafen davonkommen. Es ist daher notwendig, dass wir die Strafdrohungen drastisch erhöhen, auch um in Zukunft Nachahmungstäter abzuschrecken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition! Nachahmungstäter gibt es jetzt und voraussichtlich nicht in einem oder in zwei Jahren. Daher müssen wir jetzt in Form eines Abänderungsantrages handeln und nicht erst nächstes Jahr! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Anlassfälle sind so gravierend, dass wir von den Regierungsparteien sofort reagieren, denn uns ist das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wirklich ein Anliegen. Das scheint bei der Opposition nicht der Fall zu sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt. Wir beschließen mit der Novelle 2001 mehrere ganz unterschiedliche Themen: Amtsverlust, Kampfhunde, Klitorisbeschneidung, Probezeit bei Schwerverbrechern, Lauschangriff und Rasterfahndung. Das waren die Arbeitstitel für die vorliegende Novelle.


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