Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 42

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Angesichts des besonderen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung möchte ich mich mit den modernen Ermittlungsmethoden auseinander setzen. Das Gesetz hat sich gut bewährt. Wir haben mehrere Berichte ins Parlament darüber bekommen, wie mit diesen Methoden umgegangen worden ist. Es ist daher falsch, was Herr Kollege Jarolim hier vorzugaukeln versucht hat, nämlich dass es keinerlei Debatte darüber gab. Ganz im Gegenteil, er hätte Zeit gehabt, die jährlichen Berichte über die Ermittlungsmethoden zu studieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist so, dass wir jetzt dieses Gesetz nur geringfügig verbessern. Weiters wird der jährliche Bericht an das Parlament auch in Zukunft bleiben. Wir haben daher Gelegenheit, diese Ermittlungsmethoden weiter parlamentarisch zu kontrollieren. Eine Befristung dieses Gesetzes ist deshalb nicht notwendig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir werden das Gesetz ins Dauerrecht übernehmen, sowohl was die elektronische Überwachung als auch was die Rasterfahndung betrifft. Nicht die Anzahl der Anwendungsfälle allein definiert den Erfolg, sondern auch, was wir mit diesem Gesetz ab 1997 verhindert haben, welch abschreckende Wirkung es beispielsweise auf terroristische Strukturen hatte und wie gut der Rechtsschutz dabei war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern Abend wurde in der "ZiB 1" berichtet, dass die italienischen Behörden mittels Abhörprotokollen und anschließenden Verhaftungen wahrscheinlich einen weiteren Giftgasanschlag oder weitere Terroranschläge verhindert haben. Das hat auch mir gezeigt, dass elektronische Ermittlungsmethoden inzwischen europaweit angewandt werden, akzeptiert und auch gerechtfertigt sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Kaum jemand in Europa bezweifelt heute mehr, dass wir diese Ermittlungsmethoden brauchen. Auch die Kritiker von damals, von 1997, haben inzwischen die Notwendigkeit erkannt.

Bei der Beschlussfassung 1997 war eines der Hauptargumente neben dem, dass wir Täter fassen, auch, dass wir gesagt haben, wir brauchen in Österreich diese Instrumente, wir wollen den mafiosen Strukturen zeigen, dass sie sich hier nicht niederlassen sollen. Damals haben wir hauptsächlich an Mafia-Strukturen gedacht, heute wissen wir, dass Terrororganisationen wesentlich schrecklicher agieren können.

Nicht nur die bloße Anzahl der Anwendungen ist als Erfolg zu werten, sondern auch die abschreckende Wirkung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern Abend wurde anlässlich der italienischen Fahndungserfolge auch eine Landkarte gezeigt. Auf dieser Landkarte waren die Glutnester des Terrors abgebildet, jene Gebiete, wo sich diese Mörder hauptsächlich aufgehalten haben. Ich bin froh, dass Österreich nicht dabei war. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist vielleicht ein Zufall, dass wir nicht auf dieser Karte aufgeschienen sind. Es ist vielleicht aber auch das Ergebnis unserer Sicherheitspolitik. Und es ist ein kleiner Baustein darin vielleicht auch, dass terroristische Organisationen eben Länder, wo es derart moderne Ermittlungsmethoden gibt, meiden, und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Kiss  – in Richtung der Abg. Dr. Fekter –: Das ist der richtige Schluss, Maria!)

Weiters erlauben diese Methoden, dass wir diese Mörder leichter zu fassen bekommen, und verhindern vielleicht, dass diese Mörder weitere Taten begehen. Ich war bei der Beschlussfassung 1997 bereits überzeugt davon, dass unsere gesetzliche Regelung eine rechtsstaatlich sehr gelungene ist, insbesondere die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten und die sehr engen Grenzen der Anwendbarkeit. Diese engen Grenzen sind wahrscheinlich auch der Grund dafür, dass die Rasterfahndung bisher nicht zum Einsatz gekommen ist.

Die Berichte über den Einsatz der elektronischen Überwachungsmethoden haben gezeigt, dass die Exekutive mit diesem Instrument äußerst sorgsam umgegangen ist. Das haben die Experten


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