Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 45

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Daher weiß ich, dass in solchen Situationen in erster Linie das Hirn funktionieren muss und nicht die Gefühle alllein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Und das werfe ich Ihnen vor. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie sich zu Trittbrettfahrern der Angst machen, indem Sie der österreichischen Bevölkerung ein X für ein U vormachen und ihr das Gefühl geben wollen, dass hier etwas passiert, was effizient ist. (Abg. Dr. Fekter: Sind Sie für unseren Antrag – oder sind Sie dagegen?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir sinnvolle, effiziente und auch die Angst der österreichischen Bevölkerung wirklich berücksichtigende Maßnahmen setzen wollen, dann müssen wir alle darüber diskutieren. Wir repräsentieren die österreichische Bevölkerung, wir gemeinsam – und nicht Sie allein! Das ist mein Vorwurf, den ich Ihnen mache. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Fekter: Ein sachliches Argument, ob Sie dafür oder dagegen sind!)

Liebe Frau Vorsitzende des Justizausschusses! Ich bin keine Strafrechtsexpertin. Sind Sie eine Strafrechtsexpertin? Ich weiß, Sie verstehen sehr viel von Schotter, weil Sie ein wichtiges Unternehmen haben. Ich verstehe ein bisschen etwas von Dienstrecht, denn das habe ich gelernt, aber ich sehe mich, auch wenn ich die Justizsprecherin der Grünen bin, außerstande, solche Vorlagen, die ich jetzt in die Hand bekomme, von den Auswirkungen und Dimensionen her zu beurteilen. Und das ist Untergrabung des Parlamentarismus. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das führt dazu, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik geschmälert wird, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit ihrer Repräsentanten eingeschränkt wird. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum ersten Fall.

Jetzt komme ich zu dem, was heute eigentlich auf der Tagesordnung steht, zur Frage der Übernahme des so genannten großen Lauschangriffs und der Rasterfahndung ins Dauerrecht. 1997, also vor vier Jahren, sind wir hier gestanden und haben gemeinsam über die Einführung dieser Instrumente diskutiert, die Sie – wie hat es die Frau Vorsitzende genannt? – als moderne Fahndungsmethoden bezeichnen. Sie hat sich geradezu dazu verstiegen, zu sagen, dass dort, wo es diese modernen Ermittlungsmethoden gibt, Terroristen keinen Platz finden. Darüber bin ich ziemlich verwundert, denn den großen Lauschangriff gibt es in den USA, wie ich meine, seit Jahrzehnten. Allerdings sind die USA der Hauptangriffspunkt dieser neuen Qualität des Terrorismus geworden, mit der Sie die Dauerübernahme begründet haben.

Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Instrumentarium und konnte nicht verhindern, dass die mutmaßlichen Attentäter ihr Netz in Deutschland aufgebaut haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich bin wirklich froh, dass Österreich nicht auf dieser Landkarte war. Ich bin wirklich froh darüber! Und ich bitte Sie, diesen Aspekt, den wir in die Diskussion einbringen, mit einzubeziehen, nämlich zu sagen, ja, die Zeiten ändern sich, ja, wir stehen vor neuen Situationen und diese sind anders, als sie noch vor ein paar Jahren waren, und deshalb sind Methoden heute mit anderen Augen zu sehen als vielleicht noch vor vier, fünf Jahren. Der Schluss, den wir aus den Berichten über die Anwendung dieser Methoden ziehen, ist folgender: Letztendlich hat es zwei "erfolgreiche" – wobei ich "erfolgreiche" unter Anführungszeichen setze – so genannte große Lauschangriffe in Österreich gegeben. Zwei in vier Jahren! Zwei in vier Jahren waren erfolgreich! (Abg. Dr. Trinkl: Da sieht man die Qualität der Durchführung!)

Meiner Überzeugung nach ist das, was uns diese Berichte an Information, an rechtspolitischer Einschätzung geliefert haben, schlicht und einfach zu dürftig, um daraus den Schluss zu ziehen, dass eine Übernahme dieser hoch sensiblen, weil Grundrechte aller Bürger und Bürgerinnen betreffenden Instrumente ins Dauerrecht erfolgen soll. (Beifall bei den Grünen.)

Deswegen haben wir Sie im Ausschuss gebeten  – ich sage es noch einmal –, mit der Opposition den Konsens zu suchen, möglicherweise mit einer Befristung der Maßnahmen. Die Rasterfahndung ist überhaupt noch nie angewandt worden, und es kann deshalb noch keine Erfahrungen mit der Anwendung dieses Instrumentes geben. Aber was tun Sie? – Sie sagen, was


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