Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 53

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Der Kernpunkt ist zweifelsohne, die Bestimmungen über die modernen elektronischen Ermittlungsmethoden, die 1997 und 1998 in Kraft getreten sind, in den dauernden Rechtsbestand der Republik Österreich zu übernehmen.

Schon damals war es unser Anliegen, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Verbrecher arbeiten heute auf höchstem technischen Niveau. Angesichts dessen ist es geradezu selbstverständlich, dass wir unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Mittel in die Hand geben, um diesen Herausforderungen auch entsprechend begegnen zu können, meine sehr geehrte Damen und Herren.

Wir können heute mit Fug und Recht sagen, die seinerzeitige Einführung dieser modernen Ermittlungsmethoden hat sich bewährt. Alle Befürchtungen wurden Lügen gestraft. Im Gegenteil: Wie Sie aus den Berichten über diese Ermittlungsmethoden unzweideutig entnehmen können, erfolgte der Einsatz der Maßnahmen äußerst sorgsam und maßvoll, wobei die Verhältnismäßigkeit peinlich genau beachtet wurde.

Das hat der Rechtsschutzbeauftragte bestätigt, das haben die Professoren beim Hearing bestätigt, weil es so war, und das ist gut so. Wir bekennen uns dazu. Es geht dabei um Eingriffe in Grundrechte, daher geht es darum, diese Eingriffe sorgsam durchzuführen, und es geht darum, dass die Rechte unbeteiligter Dritter möglichst wenig berührt werden. Das ist geschehen, meine sehr geehrte Damen und Herren. Und wir können stolz sein auf die Behörden, weil sie diese Herausforderung richtig erkannt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Das zeugt aber auch von der Qualität der gesetzlichen Bestimmungen, die sicherstellen, dass die erhobenen Daten, die mit dem Anlassfall nichts zu tun haben, keine Verwendung finden, und es zeigt auch die Einführung des Rechtsschutzbeauftragten, die in ganz Europa Beachtung gefunden hat, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind.

Es gibt überhaupt kein Argument, das die Übernahme dieses Rechtsbestandes in das Dauerrecht in Frage stellen würde. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, dass diese Maßnahmen in Zukunft nicht unter den gleichen Voraussetzungen stattfinden können sollen. Ich frage Sie: Woher nehmen Sie die Begründung für eine Befristung? – Ganz wenige Experten haben im Hearing von einer Befristung gesprochen, die meisten, die kompetenten Experten haben keine Probleme damit, diesen Rechtsbestand in das Dauerrecht zu übernehmen. (Zwischenruf der Abg. Huber. )

Noch mehr, Frau Kollegin Huber: Wir würden uns international geradezu der Lächerlichkeit preisgeben, wenn wir in der heutigen Situation, vor dem heutigen Hintergrund, diese Maßnahmen zurücknehmen würden. Das nehmen Sie selbst nicht ernst, was Sie hier wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Opposition, vor allem die Grünen, argumentieren mit dem Datenschutz. Sie unterstellen, dass die Behörden rechtswidrig vorgehen und diese Maßnahmen nicht rechtmäßig einsetzen würden. Ich darf in diesem Zusammenhang einen Satz unseres Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel von gestern doppelt unterstreichen: Menschenschutz geht vor Datenschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es um die Sicherheit unserer Bevölkerung geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich bitte Sie, hören Sie auf, den Menschen Angst zu machen, was alles passieren kann, wo überall ihre Daten gespeichert werden, und was dann alles mit diesen Daten passieren wird! Die Zeit ist dazu angetan, den Menschen Angst zu nehmen, und dafür sollten wir uns gemeinsam mit aller Kraft anstrengen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dies gilt insbesondere auch für jenen Abänderungsantrag, der heute hier so heftig diskutiert wird und der empfindliche Strafen für jene vorsieht, die als so genannte Trittbrettfahrer mit der Angst der Menschen spielen, meine sehr geehrten Damen und Herren.


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