Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 52

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Der Artikel VII des Bundesgesetzes, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 105/1997 wird wie folgt geändert:

a) Im Abs. 1 werden am Ende des ersten und des zweiten Satzes jeweils die Worte "und mit 31. Dezember 2001 außer Kraft" ersetzt durch die Worte "und mit 31. Dezember 2005 außer Kraft".

b) Nach dem Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

"(1a) Der Artikel I in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft und mit 31. Dezember 2005 außer Kraft. Mit dem Außerkrafttreten treten die bisherigen Bestimmungen wieder in Kraft."

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bekennen uns in der jetzigen Situation zu einer befristeten Regelung dieser besonderen Ermittlungsmaßnahmen.

Lassen Sie mich abschließend noch folgenden Satz festhalten: Es geht um die Sicherheit unserer Bevölkerung. Rechtsstaatlichkeit und Persönlichkeitsrechte dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben. Mehr, wie ich meine, vordergründige Sicherheit durch weniger Freiheit kann nicht das Ziel sein.

Jede Demokratie hat ihre Freiheiten und Grundrechte zu verteidigen, und wenn wir diese aufgeben, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann haben wir nichts mehr zu verteidigen. Es würde uns nichts mehr von einer Diktatur unterscheiden. (Abg. Dr. Trinkl: Ach Gott!)

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Besonnenheit und Sicherheit mit Augenmaß gefragt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordneten Mag. Maier eingebrachte und verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

11.23

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Jarolim: Setzt ein Zeichen und hängt die Dollfuß-Bilder ab!) – Herr Kollege Jarolim! Allein dieser Zwischenruf beweist, wie "ernst" Sie diese Debatte nehmen. Es ist wirklich schauderhaft! (Beifall bei der ÖVP.)

Seit den Vorkommnissen des 11. September, Herr Kollege Jarolim – Herr Kollege Maier hat es Ihnen vorhin gesagt (Abg. Dr. Jarolim: Das ist Ihr wahres Gesicht!) –, ist tatsächlich nichts mehr so, wie es war. Die Menschen haben Angst, das werden Sie zur Kenntnis nehmen müssen. Sie sind verunsichert. (Abg. Parnigoni: Sie schüren sie noch!) Aufgabe der Politik ist es, diese Angst zu nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, und der Bevölkerung das größtmögliche Maß an Sicherheit zu geben. Genau das ist unser Anliegen, und genau das soll mit dieser Gesetzesmaterie heute auch erreicht werden.

Wir haben gestern hier die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates beschlossen. Wir haben beschlossen, dass wir künftig in Fragen der nationalen Sicherheit über die Parteigrenzen hinaus enger zusammenarbeiten. Mit dem heute zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf beziehungsweise mit der Änderung der Strafprozessordnung setzen wir den nächsten Schritt zu mehr Sicherheit in diesem Land.


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