Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 51

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abgelehnt. Allerdings erwarten wir, dass nach dieser Befristungsregelung im Detail über die Probleme diskutiert wird. (Abg. Dr. Trinkl: Das hätten Sie jetzt auch können!)

Kollege Trinkl! Mit Ihrer Argumentation sind Sie – ich gebe Kollegin Stoisits völlig Recht – Trittbrettfahrer der Angst. Sie wollen politisches Kleingeld daraus schlagen, und das lehnen wir mit allem Nachdruck ab. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Gestatten Sie, dass ich kurz auf die Diskussion im Justizausschuss eingehe. Es war ein öffentliches Hearing. Ich stelle fest: Kritik wurde von Ihrer Seite nicht zur Kenntnis genommen. Es interessiert Sie eben gar nicht, was die Grünen sagen, was die Roten sagen. Sie wollen einfach Ihre Position durchsetzen.

Einige Aspekte daraus: Wir haben vorgeschlagen, dass der Bericht an das Parlament, an die Datenschutzkommission und an den Datenschutzrat geht. Ich vermisse das, Kollege Trinkl! Wir haben diskutiert, dass der Bestellungsmodus des Rechtsschutzbeauftragten zu hinterfragen wäre. Kollege Trinkl! Ich vermisse das, aber auch von der Freiheitlichen Partei. Ich vermisse eine klare Auskunft darüber, welche Beweismittel bei Einsatz der besonderen Ermittlungsmaßnahmen konkret zu einer Verurteilung geführt haben. Waren es die klassischen Beweismittel oder die Ergebnisse der neuen Fahndungsmethoden? – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ergibt sich nicht aus dem Bericht.

Meine Damen und Herren! Wo bleibt die Rechtsfolgenforschung für neue Ermittlungsmethoden, die von Experten eingefordert wurde? – Ich finde nichts davon in Ihren Vorstellungen.

Ich halte fest: Die Experten sind bei diesem öffentlichen Hearing für eine befristete Verlängerung eingetreten. (Abg. Dr. Fekter: Nein! Nein! – Abg. Dr. Trinkl: Nein! Sagen Sie nicht die Unwahrheit!) Auch Professor Burgstaller konnte sich mit einer befristeten Regelung der Rasterfahndung einverstanden erklären (Abg. Dr. Trinkl: Selektives Wahrnehmungsvermögen!) und nicht – ich habe das genau mitgeschrieben – mit einer Übernahme ins Dauerrecht. (Abg. Dr. Fekter: Aber nur von einem Kollegen!)

Es geht daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die Frage: Dauerrecht für besondere Ermittlungsmaßnahmen oder befristete Regelung? – Wir Sozialdemokraten bekennen uns zu diesen Ermittlungsmaßnahmen, allerdings befristet. (Abg. Dr. Fekter: Was bringt eine Befristung?)

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein (Abg. Schwarzenberger: Sie bringen jetzt einen Abänderungsantrag ein? Sie sind doch bisher gegen Abänderungsanträge gewesen! – Abg. Dr. Fekter: Warum haben wir den nicht vorher gesehen? – Abg. Dr. Khol: Den haben wir noch gar nicht gesehen!):

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim und GenossInnen zum Bericht des Justizausschusses 787 der Beilagen

In Artikel II soll Z. 12 um eine lit. f) ergänzt werden, welche lautet:

"f) Folgender Abs. 6 wird angefügt: (6) Der Bundesminister für Justiz hat den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten (Abs. 5) im Anschluss an den Gesamtbericht des § 10a Abs. 4 Staatsanwaltschaftsgesetz BGBl. 1986/164 idF BGBl. I 1995/5 an den Nationalrat, den Datenschutzrat und die Datenschutzkommission weiterzuleiten."

Artikel III soll lauten:

Änderung des Bundesgesetzes, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozessordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 105/1997.


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