Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 50

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Wir haben des weiteren einen Tatbestand der Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte. Dieser Tatbestand ist derzeit, wenn er verwirklicht wird, mit einer Strafdrohung von nur sechs Monaten ausgestattet. Das heißt, wenn unter denselben Voraussetzungen, also wenn ein großer wirtschaftlicher Schaden, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens, der Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung einer größeren Zahl von Menschen eintritt oder wenn viele Menschen in Not geraten, dann soll ein Strafrahmen von drei Jahren Platz greifen. Auch das ist maßvoll und systemimmanent.

Frau Abgeordnete, ich verstehe Ihre Kritik wirklich nicht. Die Materie ist leicht verständlich, wir haben auch schon öfter darüber gesprochen, es ist öffentlich diskutiert worden. Ich habe keine Gelegenheit ausgelassen, Ihre Anfragen oder Anrufe oder was auch immer zu beantworten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Die Uhr ist wunschgemäß auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte. (Abg. Mag. Stoisits: Verbreiten Sie keine falschen Gerüchte, Herr Minister! Ich habe noch nie mit Ihnen darüber gesprochen! – Abg. Haigermoser: Warum sprechen Sie mit dem Minister nicht? Warum praktizieren Sie Gesprächsverweigerung?)

11.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sind das für Zeiten, in denen ein Gespräch über Bäume zum Verbrechen wird, oder anders ausgedrückt: Was sind das für Zeiten in diesem Haus, in denen eine Diskussion über Strafrechtspflege, über Fahndungsmethoden als staatsgefährdend erachtet wird?

Ich meine damit Kollegen Westenthaler mit seinem Angriff auf die grüne Fraktion, ich meine aber auch ganz konkret Kollegen Ofner. Ich kann Ihnen sagen, Kollege Ofner, Sie liegen völlig daneben hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll ), völlig daneben hinsichtlich des Grundrechtsverständnisses, völlig daneben hinsichtlich der Aufgaben dieses Parlaments. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

Kollege Ofner! Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht (Abg. Wochesländer: Können Sie auch begründen warum?): Die Welt hat sich seit dem 11. September verändert. Wir müssen auf diese Herausforderung des neuen Terrorismus reagieren, und wir müssen die entsprechenden Maßnahmen mit Besonnenheit setzen. Diese Besonnenheit vermissen wir aber in der internationalen Diskussion, insbesondere auch in Deutschland – ich sage das hier sehr deutlich –, aber das deutsche Justizministerium hat die Vorschläge des deutschen Innenministeriums in einem 80 Seiten langen Papier zerlegt. Kollege Ofner! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir immer vom 11. September reden, dann reden wir auch einmal über den 11. September 1973. Auch damals gab es einen Terrorakt mit Tausenden Toten, und ich sage Ihnen, bis heute gibt es noch keine Aufklärung. Damals war das ebenfalls eine Form des Terrorismus.

Die sozialdemokratische Fraktion bekennt sich dazu, und zwar mit allem Nachdruck, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu setzen, allerdings auch dazu, sie kritisch zu hinterfragen: Ist all das wirklich notwendig, was hier diskutiert wird? Ist ganz konkret die Übernahme der besonderen Ermittlungsmaßnahmen ins Dauerrecht notwendig? Oder, eine andere Frage: Sind all diese Maßnahmen rechtsstaatlich unbedenklich oder nicht? Müssen wir nicht auch den Mut aufbringen, zu sagen, da besteht eine Gefährdung der Demokratie? (Abg. Dr. Trinkl: Um Gottes willen!)

Kollegin Fekter! Wir haben im Justizausschuss in einem öffentlichen Hearing sehr ausführlich über die Vorlage diskutiert. Wir haben sehr klar dargelegt, dass wir bereit sind, einer weiteren Befristung zuzustimmen, weil wir die Regelung derzeit für notwendig halten. Wir haben sie nie


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