und die Übernahme ins Dauerrecht gibt mir Gelegenheit, Sie nochmals darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass eine funktionierende Demokratie auch die geeigneten Instrumentarien zu ihrem Schutz hat.
Ein Terrorakt, wie zum Beispiel in den jüngsten Fällen geschehen, ist glatter Mord und ein Anschlag auf die Demokratie. Der Terrorbegriff, meine sehr geehrten Damen und Herren, mag zurzeit noch strittig sein, aber eines ist bei diesem Terrorbegriff vollkommen klar: Die wesentlichen Merkmale sind eine schwere Straftat, die Einschüchterung der Bevölkerung, die Schädigung oder Zerstörung der wirtschaftlichen und politischen Struktur eines Staates oder auch einer internationalen Einrichtung.
In diesem Zusammenhang komme ich auf eine Aussage, getätigt hier im Hohen Haus, zu sprechen, die ich so nicht stehen lassen will. Wenn Sie sich erinnern können: Anlässlich der letzten Plenarsitzung wurde der Opfer des Terroranschlages in New York gedacht und das Mitgefühl zum Ausdruck gebracht. Die wohlgesetzten Worte in der vorbereiteten Rede des Nationalratspräsidenten Fischer lauteten wie folgt – ich zitiere –:
"Die verbrecherischen Terroranschläge vom 11. September auf Einrichtungen in den USA, denen Tausende unschuldige Menschen aus rund 60 Nationen zum Opfer gefallen sind – Freunde aus Deutschland berichten zum Beispiel, dass diesem Terroranschlag mehr Deutsche zum Opfer gefallen sind als in der Zeit der siebziger Jahre durch Baader/Meinhof- und RAF-Anschläge und -Verbrechen –, ..." – Zitatende.
So weit das Vergleichen von Verbrechen, meine Damen und Herren. Wenn man die Leichen zählt, so mag das stimmen. Aber die Aussage des Herrn Nationalratspräsidenten Fischer hat für mich noch eine ganz andere Botschaft, denn sie ist von einer hochpolitischen Person getätigt worden, und Sympathisanten der RAF-Terrorszene der siebziger Jahre befinden sich heute in Deutschland in maßgeblichen politischen Positionen. Deshalb ist diese Aussage für mich eine andere Botschaft.
Und wer sich nicht mehr daran erinnert, meine Damen und Herren: Die Ermordung Hanns Martin Schleyers, Siegfried Bubacks oder auch Jürgen Pontos und anderer unschuldiger Opfer durch die Baader/Meinhof-Bande hat unsere deutschen Nachbarn und auch uns in Österreich demokratiepolitisch auf eine harte Probe gestellt. Und dieser schreckliche Terrorakt in den USA sollte nicht zum Anlass genommen werden, die terroristischen Morde der siebziger Jahre, nur weil es weniger Tote gegeben hat, verkleinert darzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und nun komme ich wieder zum Thema. (Abg. Dr. Niederwieser: Das ist eine infame Unterstellung, Herr Abgeordneter!) Es ist Ihnen bekannt – ich weiß nicht, ob es Ihnen bekannt ist, aber wenn Sie zuhören, dann werden Sie es auch verstehen –, dass durch den erstmaligen Einsatz der Rasterfahndung in Deutschland in den siebziger Jahren erst der Fahndungserfolg gegen die Baader/Meinhof-Bande möglich war. Die Rasterfahndung, die in Hamburg angesetzt hat, hat erst dazu geführt, dass dieses Terroristennetz ausgehoben werden konnte. Es ist ausgehoben worden, die Mörder sind festgenommen und verurteilt worden, und die Namen der Sympathisanten sind ans Tageslicht gekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Die Solidarität bei der Ausforschung der Täter dieses Terroraktes im September dieses Jahres ist hier und jetzt unser Gebot. Auch wir hier in Österreich müssen unseren Behörden die geeigneten Instrumente in die Hand geben, um diese Terrorakte verfolgen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Rasterfahndung, Lauschangriff ohne zeitliche Befristung, das heißt im Dauerrecht, vor allem aber auch die erweiterte Gefahrenerforschung zählen zu diesen Instrumenten. Sie werden erfahrungs- und auch berichtsgemäß maßvoll angewandt, kontrolliert und sind das geeignete Werkzeug, um terroristischen Mördern und ihren Handlangern das Handwerk zu legen.