Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 66

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend komme ich noch auf eine Feststellung aus der grünen Szene hier im Hohen Haus zu sprechen. Es kommt immer wieder der Vorwurf, bei der Rasterfahndung würden rassische und religiöse Kriterien verwendet – so Peter Pilz. Wenn der Täterkreis selbst den islamischen Glauben als Grundlage seines Handelns verwendet, so ist eine Rasterfahndung nach diesen Merkmalen und Methoden nicht nur geboten, sondern absolut notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und wenn bei der Rasterfahndung keine ethnischen Profile mehr angewandt werden dürfen, dann kann die Exekutive zusammenpacken, und der von einigen Wenigen gewünschte Zustand der Anarchie in diesem Land wäre dann letztendlich Wirklichkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Wo steht das? Wovon reden Sie?)

Deshalb, sehr geehrter Herr Kollege Parnigoni, kann man nur eines sagen: Ja zur erweiterten Gefahrenerforschung – sie ist unabdingbare Notwendigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus –, ja zur Rasterfahndung und ja zum Lauschangriff! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte.

12.23

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Was Herr Mainoni jetzt im Zusammenhang mit dem Zitat von Herrn Präsidenten Fischer gesagt hat, kann ich nicht nachvollziehen. Sie sollten sich entschuldigen! Sie erwecken hier einen Eindruck, der wirklich unerhört ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen ist die Rasterfahndung in Deutschland nicht vor so langer Zeit eingeführt worden. Ich erinnere mich noch, dass die zuständige Justizministerin zurückgetreten ist, weil sie dieses Instrument für problematisch gehalten hat. Aber das nur nebenbei.

Ich wollte eigentlich damit beginnen, Herr Minister, dass ich zwei Bestimmungen hervorhebe, die ich positiv finde. Bisher wurde Raub mit Todesfolge schwerer bestraft als Vergewaltigung mit Todesfolge und auch sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge. Das ist jetzt geändert, das finde ich positiv, das ist grundsätzlich richtig.

Eine weitere Bestimmung, mit der ich mich befassen möchte, betrifft die Genitalverstümmelung, die oft verharmlosend als Beschneidung bezeichnet wird. Es ist völlig klar, dass es sich hier um ein besonders abscheuliches Verbrechen handelt, das die Gesundheit, auch die psychische Gesundheit, der betroffenen Mädchen und Frauen massiv gefährdet und manchmal sogar durch Komplikationen zum Tod führen kann. Es ist daher als schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen zu qualifizieren, und es wird damit nicht ein neues Delikt geschaffen, sondern nur eine Klarstellung getroffen, die meiner Meinung nach nicht unbedingt notwendig wäre, aber doch leider in der Praxis eine Bedeutung hat.

Es wird in einem zusätzlichen Absatz im § 90 festgehalten, dass eine Einwilligung nicht möglich ist, dass also durch die Einwilligung die Strafbarkeit nicht wegfallen kann. Es ist an sich klar, dass das bei einer schweren Körperverletzung nicht möglich ist, ich halte es aber in diesem Fall für gut, dass das klargestellt wird, weil wir gerade im Zusammenhang mit diesem Verbrechen oft mit Ahnungslosigkeit, Gedankenlosigkeit und auch Gleichgültigkeit konfrontiert sind. (Abg. Dr. Pumberger: Dann stimmen Sie dafür!)

Es handelt sich hier nicht um eine Tradition einer anderen Kultur, die toleriert werden muss, sondern um eine schwere Körperverletzung, und es ist wichtig, dass das alle wissen und sich entsprechend verhalten. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Amon.  – Abg. Dr. Pumberger: Warum stimmen Sie dann dagegen?)

Es muss uns aber in diesem Zusammenhang bewusst sein, dass das Strafrecht alleine dieses Problem nicht lösen kann, dass leider anzunehmen ist, dass auch in Europa diese Genitalverstümmelungen vorgenommen werden. Wir wissen aber auf jeden Fall, dass Mädchen nach Afri


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