Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 67

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ka gebracht werden, damit dort diese grauenhaften Verstümmelungen vorgenommen werden. Die Eltern glauben dann, einer Tradition zu entsprechen und dem Mädchen eine Chance auf eine gute Ehe zu verschaffen. In Wirklichkeit verurteilen sie ihre Kinder zu unermesslichem Leid und machen sich auch strafbar.

Es geht darum, das Bewusstsein zu verändern. Wir haben engen Kontakt mit der Organisation afrikanischer Frauen in Österreich, die sehr engagiert ist und eine sehr wichtige und wertvolle Arbeit leistet. Es geht darum, die verschiedenen Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, zu sensibilisieren, ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch, um klarzustellen, dass es sich hier um ein Verbrechen handelt, und um zu erreichen, dass vielleicht in dem einen oder anderen Fall dieses Verbrechen verhindert wird.

So viel zu diesem neuen Absatz im § 90, den ich sehr positiv beurteilen möchte. (Abg. Dr. Pumberger: Warum stimmen Sie dann dagegen? Stimmen Sie doch zu!) – Ja, natürlich sind wir dafür, das hat hier eigentlich niemand in Abrede gestellt.

Aber ich komme jetzt zu einem Punkt, der leider weniger erfreulich ist, nämlich zu diesem Abänderungsantrag, der uns auf den Tisch geknallt worden ist. Ich verfolge die Arbeit im Justizausschuss schon seit sehr langer Zeit – zuerst als Beamtin, seit 1988 als Mitglied dieses Ausschusses –, und ich muss sagen, ich habe es noch nicht erlebt, dass wir bei einer so wichtigen Frage derart überrumpelt worden sind.

Sie wollen sich selbst als die Verteidiger der Sicherheit darstellen. (Abg. Dr. Niederwieser: Sie wissen nie, was sie wollen! Das ist das Problem!) Ich hatte in dieser Debatte das Gefühl, dass Sie versuchen, uns hier in ein Eck zu stellen, in dem wir uns nicht befinden. Wir sind keine Sympathisanten, und wir sind keine Lauen, wir wollen, dass der Terror bekämpft wird. Wir wollen, dass Maßnahmen gesetzt werden, aber die Art, wie hier mit uns umgegangen wird, ist wirklich negativ. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Antrag ist reine Symbolik. Sie wollen vor einer verunsicherten Bevölkerung gut dastehen und schaffen eine Regelung, die zum Großteil nur das wiederholt, was schon in anderen Bestimmungen vorgesehen ist. Daher stimmen wir zu, obwohl wir nicht glauben, dass das der Weisheit letzter Schluss ist. Aber ich möchte nochmals betonen, dass diese Vorgangsweise wirklich nicht in Ordnung ist, Herr Minister. Hätten wir vorher schon die Möglichkeit gehabt, darüber zu reden, hätten wir auch mit Experten klären können, ob nicht eine bessere und umfassendere Regelung möglich gewesen wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wurde in den Debatten im Zusammenhang mit diesen grauenhaften Terroranschlägen gesagt, dass Sie mit uns zusammenarbeiten wollen, dass es eine gemeinsame Politik geben soll, aber heute haben Sie bewiesen, dass das nicht ganz so ist.

Abschließend noch einige Worte zum Lauschangriff und zur Rasterfahndung. Ich kann nur das nochmals betonen, was die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben: Ich bedauere zutiefst, dass Sie nicht dazu bereit sind, das Gesetz nochmals zu befristen. Das Experten-Hearing war sehr interessant und aufschlussreich, und wir haben erfahren, dass in Österreich eine Rasterfahndung noch nie durchgeführt worden ist.

Die Rasterfahndung ist natürlich ein schwer wiegender Eingriff in den Datenschutz und daher etwas, das wirklich kontrolliert werden muss. Da diese aber noch nicht eingesetzt wurde, ist eine Evaluierung nicht möglich. Aus diesem Grund haben sich zwei der Experten, nämlich Herr Professor Fuchs und Herr Dr. Soyer, eindeutig dafür ausgesprochen, diese Regelung noch einmal zu befristen. Durch eine solche Vorgangsweise wird die Sicherheit nicht vermindert – denn die Regelung ist ja in Kraft –, wir könnten aber in vier Jahren noch einmal eine Evaluierung vornehmen.

Die Bundesregierung hat gestern damit argumentiert, dass sie für die Sicherheit in Freiheit ist. Es würde ihr und der Mehrheit hier im Hause gut anstehen, würden sie dieser Befristung zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.31


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