Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 68

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer zu Wort gemeldet. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 6 Minuten eingestellt. – Bitte.

12.31

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, ich bin über die Redebeiträge der Opposition in der heutigen Diskussion betreffend ein so wesentliches Thema wie die erweiterten Ermittlungsmethoden im Bereich der Exekutive enttäuscht, bestürzt und (Abg. Dr. Niederwieser: Schockiert!) teilweise, etwa von der Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Maier, auch tief betroffen.

Besonders viel Zeit hat die Opposition, besonders Herr Abgeordneter Jarolim, darauf verwendet, über die Vorgangsweise zu sprechen, die Vorgangsweise zu kritisieren. Sie haben jedoch wenig bis überhaupt keine inhaltlichen und sachlichen Argumente gebracht. (Abg. Dr. Jarolim: Absurd, was Sie da sagen! Sie sind nicht eingelesen, glaube ich!)  – Das ist ein billiger Vorwurf; es tut mir Leid, das sagen zu müssen: Das ist billig, wirklich wahr! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zu der Vorgangsweise, die Sie uns angekreidet haben: Es ist so, dass Sie erstens einmal seit viereinhalb Jahren wissen, dass dieses Recht befristet ist, und dass jetzt natürlich eine Diskussion darüber stattfinden wird. Das heißt, Sie hatten sicher genügend Zeit, sich ausführlich und eingehend mit dieser Tatsache zu beschäftigen. (Abg. Dr. Jarolim: ... Anträge der Opposition zu diskutieren!) Zum anderen gab es auch ein Hearing im Ausschuss mit vier Experten und mit dem Rechtsschutzbeauftragten. (Abg. Dr. Jarolim: Ein erzwungenes Glück!) Ich möchte Sie nur daran erinnern: Der Rechtsschutzbeauftragte hat für die Übernahme in das Dauerrecht plädiert! – Das haben Sie sicher gehört. (Abg. Dr. Niederwieser: ... bei der Rasterfahndung?)

Zu den Inhalten: Wenn man über mehr Befugnisse für die Exekutive redet, dann muss man selbstverständlich auch über eine mögliche Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte diskutieren – das ist keine Frage, das finde ich richtig, und das ist auch unsere Aufgabe! In der heutigen Diskussion hat man sich damit allerdings überhaupt nicht befasst. Die heutige Diskussion hat sich in erster Linie nur darum gedreht, ob es um ein Dauerrecht oder um eine weitere Befristung geht. Die Grund- und Freiheitsrechte werden aber im vorliegenden Entwurf nicht durch die Befristung garantiert – das ist der Irrtum, den Sie die ganze Zeit versuchen, uns einzureden –, sondern durch die Kontrollmechanismen, die im Gesetz auch verankert sind, nämlich Rechtsschutzbeauftragte, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, zeitliche Beschränkung und auch, wie Sie alle wissen, jährliche Berichte des Innen- und des Justizministers.

Ich muss betonen: Der Schutz der Grundrechte hat überhaupt nichts mit der Befristung zu tun! Sie tun so und Sie unterstellen geradezu, als gebe es durch die Befristung einen verstärkten Grundrechteschutz. – Das ist aber nicht der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren! Güterabwägung hört nicht auf, wenn die Ermittlungsmethoden ein Dauerrecht werden.

Besonders fassungslos war ich über die Rede des Herrn Kollegen Maier, der sogar von einer Demokratiegefährdung gesprochen hat – und das, weil wir eine Regelung, die sich bewährt hat, ins Dauerrecht übernehmen! Das ist wirklich unfassbar! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Auch wenn ich vielleicht nach Aussagen des Herrn Jarolim nicht eingelesen bin – was ich aber sicher bin! –: Sie versuchen ununterbrochen und mit absolut untauglichen Argumenten, eigentlich Ihre Hilflosigkeit zu übertünchen! Sie wissen nämlich selber nicht, warum Sie nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ein Wort noch zum heutigen Abänderungsantrag: Der Antrag ist wahrlich nicht kompliziert, und Frau Kollegin Stoisits, eine exzellente Juristin, die seit Jahren Mitglied des Justizausschusses ist, stellt ihr Licht ganz bewusst unter den Scheffel, denn sie ist – davon bin ich überzeugt – sehr wohl in der Lage, diesen Abänderungsantrag in Ruhe durchzulesen (Abg. Dr. Jarolim:


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