Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 69

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Können Sie etwas Inhaltliches sagen, Frau Kollegin, ein Wort ...!?), zu diskutieren und sicherlich auch in seiner gesamten Konsequenz zu verstehen. (Abg. Dr. Jarolim: Einen Satz!)

Meiner Meinung nach ist die Diskussion über den von uns vorgelegten Abänderungsantrag heute zu führen, denn, wie der Herr Bundesminister mit dieser APA-Meldung eindrucksvoll bewiesen hat, es gibt jetzt die Trittbrettfahrer, und es gibt jetzt die Nachahmungstäter – nicht später! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Und die jetzige Diskussion auf später zu verlegen, wäre in Wirklichkeit fahrlässig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Natürlich wissen wir nicht, ob, wie Frau Kollegin Hlavac gesagt hat, das allein Trittbrettfahrer oder Nachahmungstäter abhält. Es wird vielleicht auch nicht alle daran hindern. Aber wenn wir nur einige abgeschreckt haben, wenn wir damit gemeinsam diese Art, leichtfertig mit der Sicherheit der Leute umzugehen, hintanhalten, dann hat sich meiner Meinung nach diese Diskussion, diese Änderung schon gelohnt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Wer hat uns am Nachdenken gehindert? – Abg. Dr. Fekter: Wer? – Abg. Dr. Jarolim: Ja wer? Das muss Ihr Klubobmann Khol ...!)

12.36

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir beschließen heute Änderungen im Strafgesetzbuch, die eine Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen der letzten Zeit im Zusammenhang mit Verletzungen von Menschen durch Hunde sind. Die Neuregelung des § 81 Strafgesetzbuch etwa sieht nunmehr vor, dass derjenige, der, wenn auch nur fahrlässig, ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift oder eines behördlichen Auftrages hält, verwahrt, führt und dadurch fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen ist. Und der Tod eines Menschen ist die tragischste Konsequenz eines Angriffes durch ein gefährliches Tier!

Da keine Legaldefinition im Strafgesetzbuch dafür vorgesehen ist, welches Tier als gefährlich zu qualifizieren ist, wird es der Rechtsprechung und Rechtslehre vorbehalten sein, diesen Begriff auszufüllen, was als nicht wirklich praktikabel erscheint.

Wir Sozialdemokraten begrüßen, dass es nunmehr endlich eine Änderung der Rechtslage geben wird, die helfen soll, weitere Unfälle mit Hunden, nämlich mit solchen, die als gefährlich zu qualifizieren sind, hintanzuhalten. Inwieweit die neu gefassten Paragraphen des Strafgesetzbuches auch tatsächlich eine so generalpräventive und spezialpräventive Wirkung entfalten werden, wie gehofft, kann nur die Zukunft zeigen, aber es ist wenigstens ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. (Abg. Kiss: Bist du der Hundesprecher der SPÖ? – Heiterkeit bei der ÖVP.)  – Herr Abgeordneter! Ohne jetzt ausfällig werden zu wollen: Wenn das so sein sollte, würde ich mich mehr mit Ihnen beschäftigen! (Abg. Dr. Jarolim: Aber man sieht, was die Regierung da alles an Gesetzesvorlagen zusammenmanscht! – Ironische Heiterkeit des Abg. Kiss. )

Lassen Sie mich eindeutig und klar sagen: Es ist nicht die Schuld der Hunde, dass sie zu Aggressionen neigen. Nein! Es ist stets der Hundehalter beziehungsweise es sind Personen, von denen der Hundehalter einen solchen Hund übernimmt, die diesen Hund zum Menschenfeind gemacht haben. Leider gibt es immer wieder Hunde, die in Richtung gesteigerter Aggressivität gezüchtet werden. Menschen, die so etwas tun, handeln unverantwortlich und gefährden alle! (Beifall bei der SPÖ. – Anhaltende Heiterkeit des Abg. Kiss. )

Ich hoffe nicht, dass jener Abgeordnete, der sich jetzt über dieses Thema, diese Änderung im Strafgesetzbuch lustig macht, einmal von so einem aggressiven und gefährlichen Hund angegriffen wird. (Abg. Dr. Jarolim: Das kommt ja von ihm, das Thema!) Ich wünsche es ihm wirklich nicht.


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