Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 70

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der von uns bereits wiederholt eingebrachte Entschließungsantrag, das Züchten und Ausbilden sowie In-Verkehr-Bringen von aggressiven Hunden unter Strafe zu stellen, hätte unserer Meinung nach schon längst aufgegriffen werden können. Eine derartige Vorgangsweise ist nämlich nicht nur eine Bedrohung für die Umwelt, sondern auch ein Missbrauch des jeweiligen Tieres. Unserer Ansicht nach gehört dies auch im Strafgesetzbuch im Rahmen der Tierquälerei unter Strafe gestellt.

Die Tierschutzgesetze, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, haben in erster Linie die artgerechte Haltung von Tieren einschließlich des Schutzes vor Gefahren, die von Tieren ausgehen, zu regeln. Unter diesem Gesichtspunkt haben einzelne Länder bereits die Haltung von gefährlichen und aggressiven Hunden verboten.

Es stellen aber nicht nur jene Personen eine Gefahr für die Umwelt dar, die bewusst Hunde zur Aggressivität erziehen, sondern es ist auch die Sorglosigkeit im Umgang mit gefährlichen Tieren anzuprangern. Es ist wichtig, aufklärend zu wirken und ein Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen. Nachlässigkeit in der Aufsicht von gefährlichen Hunden war gerade in letzter Zeit vielfach der Grund für schwerste Verletzungen, und tragischerweise waren Kinder am meisten davon betroffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Strafgesetzbuch ist ein Spiegel unserer gesellschaftlichen Werte, und der nunmehr wieder erweiterte Schutz von Leben ist uns Sozialdemokraten ein zentrales Anliegen und Grundlage unseres Handelns. Wir begrüßen daher, dass sich nach längerer Zeit nun auch die Damen und Herren von Blau-Schwarz zu einer Veränderung der Rechtslage entschlossen haben.

Bund und Länder müssen zusammenarbeiten, wenn es um die Hintanhaltung von Gefahren in diesem Bereich geht. Der Herr Innenminister ist aufgefordert, die Länder bei der Absicht zu unterstützen, eine effektive Vollziehung im Zusammenhang mit Bestimmungen, die das Mitführen oder Verwahren von Hunden betreffen, im Bereich der Länder zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir Sozialdemokraten stimmen dieser Gesetzesänderung zu, müssen aber gleichzeitig anmerken, dass Bestrafen im Nachhinein nicht die einzig wahre Lösung dieses Problems sein kann, sondern dass es vielmehr auch darauf ankommt, in der Bevölkerung das Bewusstsein zu stärken, dass mit dem Besitz eines Tieres auch Gefahren und Verantwortung verbunden sind. Diese Verantwortung muss verstärkt hervorgehoben werden und dazu, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir alle aufgerufen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.43

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Heinzl dankbar, dass er auch diesen Teil der Novelle zum Strafgesetzbuch angesprochen hat, übrigens als Erster in dieser Debatte.

Wie irrelevant die Zahl der getöteten Opfer für das emotionale Barometer und für die Sorge der Bevölkerung ist, möge der Vergleich der Top-Themen in diesem und im vorigen Jahr aufzeigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damals erregte der Tod eines Kindes, das in Hamburg durch einen scharf gemachten Hund getötet wurde, in ganz Europa Aufsehen und fand auch in diesem Haus seinen Niederschlag. Das schreckliche Ereignis wurde damals in erster Linie von Klubobmann Kostelka instrumentalisiert, er hat ganz genau das getan, was Kollege Cap heute Früh angeprangert hat: Er hat das Opfer instrumentalisiert und durch Presseaussendungen versucht, auch in Österreich Angst und Schrecken zu verbreiten. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite