Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 71

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Er hat – es war Anfang Juli des vorigen Jahres – einen Antrag eingebracht, in dem er aufforderte, unter Umgehung eines Ausschusses stante pede von einem Tag auf den anderen das Waffengesetz abzuändern, denn entsprechend seinem geistigen Horizont war der Hund zur Waffe zu machen. Er folgte damit dem schlechten Beispiel des benachbarten Deutschland: Man hat damals die Hundehalter kriminalisiert, man hat gewisse Hunderassen ausgegrenzt, und man hat die Ursache des Übels, nämlich – wie es Kollege Heinzl soeben völlig richtig gesagt hat – den Halter, den, der den Hund scharf macht, nicht zum Zentrum dieses Themas gemacht.

Wir haben das damals sehr wohl getan und konnten jetzt den Koalitionspartner davon überzeugen, dass ein Bündel von Maßnahmen, das auf den Hundehalter konzentriert ist, hier Abhilfe schaffen kann. Der Erste, der auf diesen damaligen Antrag konstruktiv und positiv reagiert hat, ist der von Ihnen so mit Misstrauen bedachte Justizminister. Er hat eine sehr gefühlvolle und intelligente Reaktion im Strafgesetzbuch gefunden und formuliert, und dieser stimmen wir gerne zu. Wir sind auch für das Signal seitens der Sozialdemokraten dankbar, dass sie gelernt haben, umzudenken, und diesem Aspekt in der Novelle nachkommen.

Herr Justizminister! Danke, dass das geschehen ist. Ich sage aber im gleichen Atemzug, dass noch ein weiterer Antrag bezüglich des Tierschutzes, nämlich die Verschärfung des § 222, ein Wunsch von uns ist, den wir noch in dieser Legislaturperiode abarbeiten sollten. Ich richte vor allem auch an den Koalitionspartner die Aufforderung, sich zu beteiligen und nicht zu vergessen, dass von der Außenministerin in Bezug auf die Frage des Importes von Hunden, die scharf gemacht werden können – ich umschreibe das so –, noch ein Vorschlag offen ist, der ein knappes Jahr alt ist.

Herr Kollege Heinzl! Hinsichtlich der Frage, dass es bei der Haltung, aber auch bei der Ausbildung der Tiere insgesamt, an den Ländern liegt, aktiv zu werden, werde ich nicht müde, zu wiederholen, dass meine Fraktion im Bereich des Tierschutzes nach wie vor eine Lösung auf Bundesebene ansteuert. Ich bitte Sie, auch Ihr Umfeld, vor allem den Herrn Landeshauptmann von Wien, von dieser Tatsache zu überzeugen, denn er ist einer der Bremser auf diesem Weg. Gerade die Hundekennzeichnung, die Tierkennzeichnung, über deren Notwendigkeit wir uns alle einig sind, zeigt, dass ein Chip nur bundesweit Sinn macht und dass hier bundesweite Regelungen geschaffen werden müssen.

Ich wiederhole meinen Appell an den Koalitionspartner, uns in Zukunft verstärkt zu unterstützen, um den Tierschutz zumindest in absehbarer Zeit zum generellen Bundesthema zu machen und mit der Zersplitterung auf Länderebene endlich aufzuhören.

Herr Bundesminister, abschließend nochmals schönen Dank für diese Novelle. Ich bitte Sie, auch betreffend § 222 unseren Vorstellungen alsbald zu entsprechen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Er erhält das Wort.

12.49

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! So erschütternd die Ereignisse vom 11. September waren und so wichtig und notwendig auch alle deshalb zu setzenden legistischen Maßnahmen sind, möchte ich doch auch wie zwei oder drei meiner Vorredner auf einige andere, aus meiner Sicht sehr wichtige Themen eingehen.

Gestatten Sie mir vorher eine Bemerkung: Frau Kollegin Dr. Baumgartner-Gabitzer macht sich Sorgen darüber, dass die SPÖ nicht weiß, was sie will. – Ich möchte klarstellen: Eine Befristung hat nur dann Sinn, wenn die Möglichkeit zur Evaluation besteht. Da bis dato noch in keinem Fall eine Rasterfahndung durchgeführt wurde, ist es nur logisch, dass das Gesetz, welches in Kraft bleibt, weiterhin befristet ist. Inhaltlich hat doch niemand etwas einzuwenden! (Beifall bei der SPÖ.)


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