Da wir heute den ganzen Vormittag in der Diskussion immer wieder gehört haben, wie wichtig es ist, Trittbrettfahrer schärfer und härter zu bestrafen – was ja alles einen Sinn hat und sicherlich notwendig ist –, möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Man hätte auch die Chance gehabt, zum Beispiel im Zuge der Euro-Umrechnung die Wertgrenzen bei qualifizierten Delikten, die seit 1987 nicht angepasst worden sind, anzuheben – ich betone: seit 1987, das bedeutet eine Inflation von 38 Prozent –, obwohl die Experten in der Enquete-Kommission eindeutig dargestellt haben, dass diese Wertgrenzen angehoben werden müssen. Es folgt hier eigentlich im Windschatten der Diskussion über Gewaltdelikte auch eine reale Verschärfung der Vermögensdelikte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein kleiner Hinweis: Man kann zwar alles über das Strafrecht regeln, aber es gibt auch recht praktische Maßnahmen außerhalb des Strafrechtes. Sie haben selbst in die Erläuterungen geschrieben, es wäre bei der Frage des amtswegigen Amtsverlustes wegen eines Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses eine alternative Möglichkeit und zudem sehr effizient gewesen, dies über das Disziplinarrecht zu regeln.
Herr Bundesminister! Bezüglich der Frage des § 21, die wir ja schon oft diskutiert haben und zu der wir auch von Ihnen und von Experten Ausführungen gehört haben, möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass derzeit im österreichischen Strafvollzug inklusive des Maßnahmenvollzuges weder das notwendige Personal noch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie das funktionieren soll:
Wir haben derzeit nach § 21 Abs. 1 StGB 240 Untergebrachte. In Göllersdorf ist aber nur für 120 von ihnen Platz, der Rest ist auf Krankenhäuser in ganz Österreich verteilt. Und wir haben nach § 21 Abs. 2 243 untergebrachte Personen, wobei am Mittersteig 90 und in Floridsdorf seit neuestem 41 Personen untergebracht sind, die übrigen 112 Personen sind auf die restlichen Justizanstalten, nämlich Karlau, Garsten und Stein verteilt.
In einer Zeit der Reduktion des Personalstandes, der Reduktion der finanziellen Mittel, also des Sachaufwandes, und der immer schwieriger werdenden Klientel wundert man sich dann, wenn in einigen Justizanstalten, oder sogar generell in Österreichs Justizanstalten, sehr schwierige Zustände und Situationen herrschen!
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass diese Regelung eine Besserstellung für diesen Bereich bedeutet. Ich befürchte eher, dass es noch schwieriger wird. – Herr Bundesminister! Ich glaube, wir sollten uns einmal gemeinsam der wichtigen Frage annehmen, ob psychisch Kranke überhaupt in den Strafvollzug gehören, sozusagen "in Verwahrung" genommen werden sollen, oder ob sie krank sind. Dann ist die Situation doch eine andere, und das wäre wiederum auch in finanztechnischer Hinsicht interessant, weil in diesem Fall nicht nur der Bund die Kosten zu tragen hätte, sondern auch die Länder beziehungsweise die Spitalserhalter.
Ich lade daher wirklich sehr dringend ein – das habe ich ja schon mehrmals getan –: Versuchen wir, gemeinsam eine große Novelle, auch, was das Strafvollzugsgesetz betrifft, zustande zu bringen, versuchen wir, das Recht auch im Zusammenhang mit dem Unterbringungsgesetz zu überdenken, durch das ja in Wirklichkeit die Schwierigkeiten und die teilweise auch unmenschlichen Zustände in den österreichischen Vollzugsanstalten ausgelöst wurden!
Herr Minister! Abschließend möchte ich, da man ja immer wieder von unterschiedlichster Seite her versucht, sich auf Kosten des österreichischen Strafvollzugs oder dessen Personals – unter Anführungszeichen – "sein Süppchen zu kochen", noch auf Folgendes hinweisen: Der Dienst in unseren Anstalten ist unter den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen schwer genug. Ich glaube, dass es im Interesse sowohl des gesamten Strafvollzugspersonals – von der Justizwache bis zu den Sonderdiensten – als auch im Interesse der Insassen und nicht zuletzt im Interesse der öffentlichen Sicherheit gelegen ist, dass wir versuchen, gemeinsam eine menschliche, eine humane Regelung zustande zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.55