Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 74

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lungszusammenarbeit setzen, aber wir müssen dieses Problem natürlich auch in unserem Land in den Griff bekommen!

Wenn es uns nämlich nicht einmal gelingt, wenn wir es nicht schaffen, jene Mädchen, die bei uns geboren werden, jene Frauen, die bei uns leben, vor der Verstümmelung zu schützen, dann haben wir überhaupt keine Chance, die sozialen und kulturellen Kräfte der afrikanischen Länder zu beeinflussen und zu erreichen, dass dort diese grausame Praxis aufgeben wird. Das kann nur gelingen, wenn Frauen, die aus diesem Kulturkreis kommen, in Österreich geschützt sind, wenn sie hier nicht verstümmelt werden. Nur dann, wenn sie in Westeuropa sicher sind, dass ihnen dieses schwere Leid nicht zugefügt wird, können wir davon ausgehen, dass mit viel Information und Unterstützungsarbeit in den so genannten Herkunftsländern, in den betroffenen Ländern, ein Umdenken stattfinden wird.

Daher bin ich sehr froh, dass es diese Initiative gibt, und wir von der ÖVP werden ihr natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

13.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich ein bisschen schwierig, in den Tagen nach dem 11. September, in denen Emotionen eine berechtigte und große Rolle spielen, ein derart wichtiges Thema ohne Emotionalität zu diskutieren. Daher mache ich auch niemandem, der bisher seine Emotionen gezeigt hat, daraus einen Vorwurf, wenn er nicht gerade bösartig argumentiert hat.

Meine Damen und Herren! Es sollte aber klar sein, dass wir bei der Veränderung wichtiger Straftatbestände, die irgendwo in diesem Komplex rund um terroristische Aktivitäten angesiedelt sind, mit großer Vorsicht handeln sollten. Klar sollte meiner Ansicht nach auch sein, dass jede Maßnahme, die vorgeschlagen wird, ernsthaft zu prüfen ist, und zwar auch darauf zu prüfen ist, ob sie einen zusätzlichen Nutzen in Bezug auf die Sicherheit bringt.

Dieser Beweis, Herr Bundesminister und meine sehr geehrten Damen und Herren, muss vorher angetreten werden! Bevor die Maßnahme umgesetzt wird, muss der Beweis dafür angetreten werden, dass man die begründete Vermutung hat, dass diese zusätzliche Maßnahme einen zusätzlichen Nutzen in Bezug auf die Sicherheit bringt.

Ich bringe Ihnen jetzt ein paar Beispiele dafür; das erste Beispiel deswegen, weil der Herr Bundesminister das wirklich schwer zu fassende Phänomen nicht nur der Trittbrettfahrer, sondern auch von Drohungen mittels Briefchen mit weißen Substanzen, also das klassische Anthrax-Syndrom, angesprochen hat.

In den Niederlanden, Herr Bundesminister, hat ein PR-Unternehmen in den Tagen nach dem Terrorattentat von New York 12 000 Briefe als PR-Sendung in Umlauf gebracht, in denen kleine Zuckerhütchen enthalten waren. Angekommen sind bei den Empfängern nicht mehr die Zuckerhütchen, sondern deren zerdrückte Substanz, also ein Pulver. Es gab eine Riesenaufregung in den Niederlanden, weil zunächst niemand gewusst hat, dass das eine PR-Sendung mit einem Zuckerhütchen hätte sein sollen, sondern weil alle gedacht haben, es handelt sich um einen Anschlag.

Ich bringe Ihnen ein zweites Beispiel, eines aus der österreichischen Debatte. "Schneller", so heißt es im "Kurier" vom Sonntag, "klärte sich ein Alarmfall im Wohnpark Alterlaa in Wien-Liesing. In einem Lift im Block B war weißes Pulver am Boden gelegen. Während der Erhebungen meldete sich ein Mädchen, das angab, es hätte versehentlich eine Traubenzuckertablette zertreten." – Zitatende.

Ihre Gesetzgebung – und damit sage ich noch nichts Schlechtes über Ihren Vorschlag – ändert an der Aufregung, an der Hysterie, die es notwendigerweise in diesen Fällen geben muss, weil


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