Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 75

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jeder beunruhigt sein muss, der irgendeine weiße Substanz vor sich sieht, die er nicht zuordnen kann, überhaupt nichts! Dieses Phänomen werden wir damit nicht weg bekommen!

Wir werden vermutlich – und das ist das Bösartige daran – mit zusätzlichen Phänomenen konfrontiert werden, bei denen eben nicht mehr eine weiße Substanz vorliegt, ein Pulver wie Anthrax oder ein Anthrax-ähnliches Pulver. Wir werden noch mit wesentlich anderen Phänomenen konfrontiert werden, und die Erhöhung des Strafrahmens ändert daran nichts. (Abg. Ing. Westenthaler: Den nimmt niemand mehr ernst! Was der sagt, ist so Wurscht, wie wenn ich eine Lade offen habe!)

Herr Bundesminister! Und jetzt komme ich zu einem anderen Fall, und auch diesen werden Sie nachvollziehen können, er macht aber die Sache nicht einfacher, sondern noch schwieriger. Ich nehme statt des Mädchens, von dem ich annehme, dass es minderjährig war, einen strafmündigen Jugendlichen, 15 Jahre, irgendwo in einer Schule oder was weiß ich wo. Dieser Jugendliche schreibt seinen Freunden ein Briefchen mit einer bösartigen Drohung. Da gilt der halbierte Strafrahmen, klar. Aber glauben wir wirklich, dass es eine geeignete Maßnahme ist, diesem Jugendlichen mit diesem Strafrahmen zu drohen? – Sie glauben es, ich glaube es nicht!

Und das macht es so schwierig, denn was wir in Österreich derzeit Gott sei Dank nicht haben – (Abg. Ing. Westenthaler: Was der sagt, ist völlig Wurscht! Der ist so unnötig, wie nur was!) Herr Kollege Westenthaler, Sie wissen es ja ohnehin besser –, das sind die klassischen Trittbrettfahrer, die Angst und Drohungen verbreiten, so wie Sie das in Ihrem Antrag unterstellen. Was wir aber in Österreich derzeit schon haben, ist viel Angst und berechtigte Aufregung über Briefe, die irgendwo deponiert sind, oder über Substanzen, die sich in einem AUA-Flugzeug befinden und von denen man nicht weiß, wie sie zuzuordnen sind. Und dieses Phänomen werden wir dadurch nicht wegkriegen!

Ich erzähle Ihnen aber jetzt etwas anderes, und zwar etwas, was in einen klassischen Bereich hineinreicht, über den wir heute ebenfalls diskutieren: Lauschangriff und Rasterfahndung.

Am 20. Oktober 2001 gab es in der "Berliner Zeitung" einen Beitrag mit dem Titel: "Das auffällige Verhalten des ,Schläfers‘ Atta." Es ist interessant, sich das zu vergegenwärtigen, denn klar ist das Ergebnis: dass nämlich weder Lauschangriff noch Rasterfahndung dagegen etwas helfen, sondern das Problem eigentlich die fehlende Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden war.

In diesem Artikel heißt es – ich zitiere –: "In Deutschland läuft die größte Rasterfahndung aller Zeiten. Ausländer islamischen Glaubens werden daraufhin überprüft, ob sie die Kriterien eines potenziellen Terroristen erfüllen. Erklärtes Ziel ist es, ,Schläfer‘ aufzuspüren, die ein unauffälliges Leben führen, um eines Tages unvermittelt loszuschlagen.

Die Legende vom ,Schläfer‘ entstand nach den Anschlägen vom 11. September in den USA, als deren mutmaßliche Haupttäter sich eine studentische Wohngemeinschaft aus Hamburg entpuppte, die den deutschen Sicherheitsbehörden bis dahin nicht aufgefallen war. Die Gruppe um Mohamed Atta, den angeblichen Chefplaner, sei nach Deutschland geschleust worden, um sich unauffällig auf den Tag X vorzubereiten, sagen die Ermittler."

"Unauffällig?", so heißt es weiter in dem Beitrag. "Zumindest bei Atta, der die erste Maschine ins World Trade Center gesteuert haben soll, ist dieses Prädikat fehl am Platz. Er hat in den vergangenen zwei Jahren kaum eine Gelegenheit ausgelassen, um die US-Sicherheitsbehörden auf sich aufmerksam zu machen. Schon im Frühjahr 2000 sollen CIA-Agenten Atta in Frankfurt am Main observiert haben. Der Ägypter soll damals in Apotheken und Drogerien Chemikalien gekauft haben. Trotz des Verdachts bekam der Student im Mai 2000 bei der US-Botschaft in Berlin mühelos ein Visum." – Ich betone, er war nicht als Asylsuchender unterwegs, sondern er hat ein Visum erhalten!

Weiter heißt es in diesem Artikel: "In einer Flugschule in Florida machte er dann den Flugschein. An seiner Seite war Marwan al-Shehhi, Mitbewohner aus Hamburg und zweiter vermutlicher Todespilot. Am 26. Dezember vergangenen Jahres sorgten sie für Aufregung auf dem Flughafen von Miami. Atta und al-Shehhi waren laut der ,New York Times‘ mit einem Kleinflug


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