Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 76

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zeug auf dem Airport gelandet. Als sie wieder aufsteigen wollten, versagte der Motor und sie blieben auf einer Zufahrt zur Rollbahn stehen. Ohne den Kontrollturm zu informieren, stiegen die beiden aus und verließen das Gelände. Über eine halbe Stunde lang wurden die Passagierjets um das Kleinflugzeug herumgeleitet, bevor es in einen Hangar geschleppt wurde. Für die Piloten interessierte sich niemand.

Einen Monat später flog Atta von Miami nach Madrid, hatte es aber versäumt, sein Visum für die USA zu verlängern. Die Behörden, eigentlich bekannt für ihre restriktive Einreisepraxis, drückten bei Attas Rückkehr ein Auge zu. Im April dieses Jahres schien ihn jedoch das Glück zu verlassen. In Südflorida wurde er beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Als er vor Gericht nicht erschien, ordnete der Richter Attas Zwangsvorführung an; vollstreckt wurde sie nicht. Atta konnte sogar ungehindert die USA Richtung Spanien per Flugzeug verlassen und wieder zurückkehren." (Abg. Ing. Westenthaler: Geschäftsordnung! Nur Zitate, keine Vorlesungen!)

"Auch in der unmittelbaren Vorbereitungsphase der Anschläge verhielt sich Atta auffällig. Er kreuzte bei einer Firma in Florida auf, die mit Flugzeugen Pestizide versprüht, fragte nach technischen Details und wandte sich an das US-Landwirtschaftsministerium mit der Bitte um ein Darlehen für den Kauf eines Flugzeuges. Die Behörde verwies ihn an eine Bank, bei der er sich nach den Konditionen erkundigte. Verdacht schöpfte wohl niemand.

Das beinahe tölpelhafte Verhalten Attas spricht eher dagegen, dass es sich bei ihm um einen ,Schläfer‘ handelte. Auf jeden Fall ist bemerkenswert, wie die US-Sicherheitsbehörden versagten", schließt der Artikel aus der "Berliner Zeitung".

Ich meine, und damit komme ich zu Österreich: So etwas haben wir auch hier, und zwar nicht als Versagen von Sicherheitsbehörden, sondern teilweise von Verwaltungsbehörden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür.

1990 kam der irakische Staatsbürger Abdul M. Jebara nach Österreich. Er kam nach Österreich, nachdem er in Deutschland wegen folgender Delikte zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden war: illegaler Waffenhandel, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, räuberische Erpressung und Geheimdiensttätigkeit. – Er hat also dafür eine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren erhalten und wurde, offensichtlich nach einem Deal mit dem Bundesnachrichtendienst, nach zweieinhalb Jahren Haft in Deutschland entlassen, mit der Auflage, das Land binnen 24 Stunden zu verlassen. In der Folge wurde er in Österreich um einen Aufenthalt vorstellig.

Und da wird es interessant! Warum nimmt Österreich, Herr Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Lass mich im Kraut!), warum nimmt das Bundesland Kärnten eine Person auf, die ... (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlusssatz!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Warum nimmt Österreich eine Person auf, die wegen räuberischer Erpressung und Waffenhandels verurteilt ist? Warum macht das der Kärntner Landeshauptmann? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! Dem Herrn ... haben Sie das Mikro abgedreht! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob ein derartiges Verhalten von Verwaltungsbehörden ein Beitrag dazu ist, die Sicherheit zu erhöhen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Wiederschauen!)

13.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Ich erteile ihm das Wort.


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