Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 97

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diese Genehmigung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, dass die Genehmigung des Staatsvertrages einstimmig erfolgt ist.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, folgendem Staatsvertrag zuzustimmen: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts von Brasilien, Chile, Georgien, Island, Malta, Moldau, Südafrika und Zypern zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. – Es handelt sich hiebei um die Vorlage 743 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Staatsvertrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Die Beschlussfassung des Staatsvertrages ist im Nationalrat einstimmig erfolgt.

7. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (483 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen erlassen wird und das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (795 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor. Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Die Uhr ist wunschgemäß auf 7 Minuten eingestellt. (Abg. Dr. Moser  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es reichen fünf!)  – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.36

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetz handelt es sich in zweierlei Hinsicht nicht nur um eine technische Angelegenheit: Erstens deshalb, weil es eine Anpassung an EU-Richtlinien ist, die bei uns wieder einmal zeitlich sehr verzögert vorgenommen wurde. Wir hinken also wieder etwas nach und haben uns in den Ministerien wieder über ein halbes Jahr lang Zeit genommen, eine Umsetzung vorzunehmen. Noch dazu erfolgt die Umsetzung jetzt praktisch durch ein eigenes Gesetz, wodurch wieder etwas Wildwuchs im gesetzlichen Spektrum entsteht, anstatt dass man diese Richtlinie in übersichtlicher Weise in das Telekommunikationsgesetz integriert hätte. – So viel zu dem einen technischen Bereich.

Zweitens kritisieren wir diese Gesetzesvorlage aber auch deshalb, weil darin wieder nicht vorgesehen ist, dass technische Geräte, Funkgeräte, Geräte, die auch elektromagnetische Felder erzeugen, gekennzeichnet werden. Wir vermissen eine Kennzeichnungspflicht bei diesen Geräten, vor allem, was die Aussendung elektromagnetischer Strahlung betrifft, und das vor dem Hintergrund, dass diese Kennzeichnung sowohl nach nationalen als auch nach internationalen rechtlichen Kriterien möglich wäre. Eine Kennzeichnungspflicht wurde hier aber nicht vorgesehen, obwohl auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in seiner Stellungnahme eine solche angeregt und die Vorlage kritisiert hat und obwohl zum Beispiel auch das Bundesland Wien dafür plädiert hat, dass es zu einer Kennzeichnung kommt.

Wir sehen in der Vorlage dieses Gesetzes ohne Kennzeichnungspflicht eine Prolongierung des Status quo, den wir auch im Telekommunikationsgesetz haben, nämlich dass insgesamt Gesundheitsaspekte gering geschätzt werden und ihnen zu wenig Bedeutung beigemessen wird. (Beifall bei den Grünen.)

Erlauben Sie mir daher, Frau Ministerin, wieder einmal die Behandlung der Mobilfunk-Petition insgesamt einzumahnen. Hier geht es auch um rechtliche Aspekte und um gesundheitliche


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