Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 98

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Aspekte. Bitte schieben Sie das nicht mehr länger auf die lange Bank und sorgen Sie dafür, dass diese Arbeitsgruppen, die in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschafts- beziehungsweise Umweltministerium installiert wurden, endlich einmal zu einem Vorschlag, zu einer Konklusion kommen, die im Sinne der Mobilfunk-Petition ist, die im Sinne auch der vielen Abgeordneten ist, die das unterschrieben haben – vor allem auch von Abgeordneten, die jetzt zur Regierungs-fraktion zählen.

Wir haben drittens noch anzumerken, dass bei der vorliegenden technischen Gesetzgebung insgesamt auch noch die Bürgerrechte zu wenig beachtet worden sind. Im § 14 Abs. 2 heißt es, dass Behörden Zutritt zu gestatten ist. – Ich frage Sie: Warum erfolgt hier keine Einschränkung auf die Exekutive? Warum wird allgemein das Bürgerrecht dadurch eingeschränkt, dass Behörden insgesamt Zutritt haben, um zu diesen Geräten zu gelangen? – Das ist mir unter dem Aspekt der Wahrung der Bürgerrechte nicht sehr einsichtig, und deshalb lehnen wir diese Vorlage auch ab.

Zum Schluss sei noch die Problematik im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren angesprochen. Hier wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verbindung zur "Quality of Service" gemäß der Universaldienstverordnung möglich gewesen wäre. Sie ist nicht erfolgt, und das schließt unser Argumentarium ab, warum wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen und sie nicht mittragen, und legt uns gleichzeitig nahe, noch einmal dafür zu plädieren, dass endlich die Mobilfunk-Petition, dass endlich eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Ausschuss und auch hier im Hohen Haus offensiver vorangetrieben wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächstem Redner darf ich Herrn Abgeordnetem Eder das Wort erteilen. – Bitte.

14.41

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf vorweg sagen, dass wir diesem Gesetz zustimmen werden, da der vorliegende Entwurf eine EU-konforme Liberalisierung des Endgerätemarktes nach sich zieht und ein kompliziertes nationales Bewilligungssystem damit durch eine Herstellererklärung in Verbindung mit behördlichen Ex-post-Kontrollen ersetzt wird.

Wir begrüßen daher diese Novelle. Die neue Gesetzeslage wird es auch ermöglichen, dass Geräte, die dem letzten Stand der Technik entsprechen, wesentlich rascher zum Konsumenten kommen werden und auf dem Markt verfügbar sein werden, als das bisher der Fall war.

Sehr geehrte Damen und Herren! Weil wir schon beim Thema Telekommunikation sind, möchte ich dieses Thema auch noch in zwei anderen wesentlichen Punkten ansprechen, die mit dem Funktionieren des Telekommunikationsmarktes in Österreich und vor allem mit dem Überleben österreichischer Unternehmen auf diesem Markt zu tun haben.

Ich denke, es ist generell unprofessionell und wirtschaftspolitisch eher ein Desaster, wie diese Bundesregierung mit dem Management von Unternehmungen in Österreich umgeht. Dies trifft auch auf die Telekom AG zu. Da wird dem Vorstand seit mehr als einem Jahr immer wieder von dieser Regierung, oder auch von der ÖIAG im Auftrag der Regierung, der Rücktritt nahe gelegt. Da wird im Frühjahr von einer nur noch "kurzen Galgenfrist" für den Generaldirektor Sundt gesprochen. Und jetzt heißt es im "Kurier" vom 4. Oktober 2001 erneut: "Sundt muss gehen". Dies, nachdem auch schon der Aufsichtsratspräsident Ditz – der mittlerweile auch bei der ÖIAG schon wieder gegangen worden ist – gegangen ist, damals als Aufsichtsrat. Man hatte dieses Unternehmen offensichtlich nur aus irgendwelchen taktischen oder politischen Gründen immer wieder "in Arbeit".

Wenn ich mir ansehe, was es in diesem Zusammenhang alles an Aussagen gegeben hat – "Telekom in gelähmter Warteposition", "Nichts geht", "Noch eine kurze Galgenfrist für den Generaldirektor" und so weiter und so fort –, dann muss ich sagen, dass das für ein Unter


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