Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 101

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lich sind wir auch bereit, darüber nachzudenken, ob die Regulierungsbestimmungen, die wir in Österreich – eben um den Wettbewerb zu fördern – geschaffen haben, heute noch in dieser Form gerechtfertigt sind.

Der Telekommarkt ist ja mittlerweile auch in Österreich ein internationaler Markt. Die großen, auch alternativen Anbieter gehören zum Teil international agierenden Konzernen – und selbstverständlich stellt sich da die Frage, ob diese Regulierungsmaßnahmen nun nicht auch stärker europaweit harmonisiert werden müssen.

Wir sind jedenfalls bereit, über neue Marktbedingungen in Österreich zu diskutieren. Selbstverständlich sind wir der Meinung, dass etwa die Telekom Austria nicht durch diese Regulierungsbestimmungen und durch ihre derzeitige und künftige Entwicklung benachteiligt sein soll, sondern dass für alle Mitbewerber auf diesem Markt die gleichen fairen und gerechten Bedingungen gelten sollen. Dazu sind wir bereit, ebenso dazu, auch einen entsprechenden Überprüfungsprozess einzuleiten.

Wir von den Koalitionsparteien können uns auch durchaus vorstellen, uns in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses – eventuell auch in einer eigenen Enquete – mit zukünftigen Wettbewerbsbedingungen auf dem Telekommarkt zu beschäftigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Er hat das Wort.

14.53

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich meine, dass man, wenn die Rede vom österreichischen Telekommunikationsmarkt und seinem Umfeld ist, die Dinge ganz klar auseinander halten sollte: Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es zunächst – das wurde schon gesagt – um die nationale Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union; um nicht mehr und nicht weniger!

Wenngleich es sich dabei um einen Akt mit zeitlicher Verspätung handelt, halte ich das dennoch für eine sehr wichtige gesetzliche Maßnahme, denn damit wird insgesamt das In-Verkehr-Bringen funktechnischer Endgeräte wesentlich erleichtert – und das kann doch letzten Endes nur zum Vorteil auch für den österreichischen Konsumenten sein.

Halten Sie sich doch einmal vor Augen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie das früher war: Früher musste jedes Endgerät einem komplizierten Einzelgenehmigungsverfahren unterzogen werden; da wurde a priori ein Prüfungsverfahren abgehandelt. – Heute geht das nach Richtlinie, heute herrscht das Prinzip der Selbstzertifizierung. Die dafür zuständige Behörde schreitet eigentlich nur bei Verdacht auf Gesetzesverstöße ein und schaut sich an, ob die Zertifizierungsrichtlinien eingehalten wurden. Das ist letzten Endes auch ein Weg zur Entbürokratisierung Österreichs, ein Weg, den wir in der Regierungskoalition von FPÖ und ÖVP immer verlangt haben und den wir konsequent weitergehen werden. Daher ist dieses Gesetz in seiner Gesamtheit wirklich zu begrüßen. Ich bin wirklich froh darüber, dass wir jetzt endlich so weit sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum zweiten Teil, zu den Rahmenbedingungen auf dem österreichischen Telekommunikationsmarkt. Ich meine, dass es ein Gebot der Stunde ist, die Kirche im Dorf zu lassen. Halten wir uns doch einmal vor Augen, was in diesem Zusammenhang alles an Mutmaßungen und Gerüchten in die Welt gesetzt wurde, beispielsweise wie schädlich insbesondere Basisstationen für die Allgemeingesundheit seien – was durch nichts widerlegt werden kann! –, welche Hysterie da auch teilweise erzeugt worden ist! Wenn man sich gleichzeitig vor Augen führt, welche Anliegen tatsächlich Berechtigung haben beziehungsweise welche Ängste tatsächlich begründet sind, dann stellt man fest, dass es da schon eine geradezu riesige Diskrepanz zwischen beiden Extremen gibt.


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