Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 115

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europäische Richtlinie umsetzen, die das In-Verkehr-Bringen von Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen erleichtert.

Was aber viel wesentlicher ist und die Menschen sehr viel mehr interessiert, ist die bereits lange andauernde Diskussion über die Schädlichkeit und die gesundheitsrelevanten Wirkungen von Funkanlagen. Dazu gibt es mittlerweile viel zu sagen. Ich bedauere, dass insbesondere von Seiten der Grünen, von Frau Dr. Moser, hier Dinge gesagt wurden, die in etlichen Bereichen zu einer tatsächlichen Gesundheitsschädigung der Bevölkerung beitragen. (Abg. Dr. Moser: Ich wollte nur die Behandlung der Mobilfunk-Petition ansprechen, nichts anderes!)

Es ist nämlich so, dass es etliche medizinische Studien gibt, die im Bereich Lärm gemacht wurden und beweisen, dass es – abgesehen von einer objektiven Belastung der Bevölkerung mit welcher Immission auch immer – auch subjektive Belästigungseffekte gibt, die die Bevölkerung ebenfalls tatsächlich belasten. Das heißt, das Gefühl, dass mich etwas stört, belastet mich wesentlich mehr als die tatsächliche, objektive Belastung, die ich zu ertragen habe.

Was bedeutet das für die Funkanlagen-Diskussion? – Wir wissen, dass die ÖNORM und die europäischen Grenzwerte tatsächlich keine wie immer geartete gesundheitliche Schädigung oder Beeinträchtigung von Menschen erwarten lassen. Es gibt keine medizinischen Nachweise dafür, dass so etwas bei den von uns eingehaltenen Grenzwerten vorkommen kann. Allerdings ist es von Seiten der Bevölkerung durchaus gerechtfertigt, zu hinterfragen, ob diese Ö-NORMEN und Grenzwerte tatsächlich auf dem letzten Stand der Wissenschaft sind. Darüber wissen wir, dass diese Grenzwerte auf den letzten großen Konferenzen als bei weitem ausreichend, um ein Tausendfaches ausreichend bestätigt wurden.

Wenn allerdings ein Mensch vor seinem Haus eine neue Funkantenne sieht und nicht weiß, dass seine Gesundheit dadurch nicht beeinträchtigt werden kann, hat er eine irrationale Angst. Diese Ängste immer wieder aufzugreifen, beeinträchtigt die Menschen mit Abstand am meisten.

Deshalb freut es mich, dass der Gemeindebund jetzt eine Vereinbarung mit allen Mobilfunkbetreibern abgeschlossen hat, wodurch die Aufklärung der Bevölkerung gewährleistet ist. Das heißt, alle Mobilfunkunternehmen haben sich dazu verpflichtet, Informationen über die einzelnen Funkanlagen bei den Gemeinden auszuhängen und ihnen zur Verfügung zu stellen sowie auch Kontaktadressen zu geben, weil der intensive Austausch mit der Bevölkerung das Sicherheitsgefühl im gesundheitlichen Bereich sicherlich mit Abstand am besten gewährleistet.

Ich glaube, dass damit den Besorgnissen der Bevölkerung ausreichend Rechnung getragen worden ist und dass man in Bauordnungen oder Ähnlichem eine weitergehende Mitwirkung von Anrainern nicht vorsehen muss. Jeder Anrainer, der daran interessiert ist, wie die Funkanlage ausgestaltet ist, hat jetzt Zugang zur Diskussion und zur Information. Es war wichtig, dies zu gewährleisten.

Zu der anderen Diskussion, die heute angezogen worden ist, nämlich darüber, dass die Telekom-Betreiber – sprich: im Besonderen die Telekom – mittlerweile einem asymmetrischen Wettbewerb unterliegen, muss ich als New-Economy-Sprecherin Folgendes sagen: Das Allerwichtigste, was für uns alle hier im Zentrum stehen muss, ist, dass die Innovationskraft unserer Unternehmen gewahrt bleibt. Das heißt, es müssen jene Unternehmen, die innovativ und mit hohem Mitteleinsatz Investitionen in die Infrastruktur tätigen, auch eine gewisse Sicherheit haben, dass sich ihre Investitionen zumindest kostendeckend rechnen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass wir unbedingt eine Diskussion darüber führen müssen.

Dass jetzt der Markt in diesem Bereich funktioniert, ist auf die dank der Privatisierung der Telekom mittlerweile tatsächlich herrschenden ausgezeichneten Wettbewerbsbedingungen zurückzuführen, die auch im europäischen Vergleich durchaus ein Erfolg sind. Darin, dass in einzelnen Bereichen, in denen dieser Markt jetzt funktioniert – flächendeckend ist das noch nicht der Fall –, einzelne Regelungen neu getroffen beziehungsweise überdacht werden müssen, stimmen wir, glaube ich, in allen Fraktionen überein.


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